REVISTACIENTIFICAMULTIDISCIPLINARNUCLEODOCONHECIMENTO

Revista Científica Multidisciplinar

Pesquisar nos:
Filter by Categorias
Agrartechnik
Agronomie
Architektur
Bauingenieurwesen
Bildung
Biologie
Buchhaltung
Chemical Engineering
Chemie
Computertechnik
Elektrotechnik
Ernährung
Ethik
Geographie
Geschichte
Gesetz
Gesundheit
Informatik
kochkunst
Kommunikation
Kunst
Literatur
Luftfahrtwissenschaften
Marketing
Maschinenbau
Mathematik
Naval Administration
Pädagogik
Philosophie
Physik
Produktionstechnik
Produktionstechnik
Psychologie
Sem categoria
Songtext
Sozialwissenschaften
Soziologie
Sportunterricht
Technologie
Theologie
Tierarzt
Tourismus
Umgebung
Umwelttechnik
Verwaltung
Wetter
Wissenschaft der Religion
Zahnmedizin
Zootechnik
история
Pesquisar por:
Selecionar todos
Autores
Palavras-Chave
Comentários
Anexos / Arquivos

Kostenlose Rechtshilfe im Zivilprozessrecht

RC: 115223
72
Rate this post
DOI: 10.32749/nucleodoconhecimento.com.br/gesetz/zivilprozessrecht

CONTEÚDO

ORIGINALER ARTIKEL

REIS, Elisa da Penha de Melo Romano [1], ALVAREZ, Anselmo Prieto [2]

REIS, Elisa da Penha de Melo Romano. ALVAREZ, Anselmo Prieto. Kostenlose Rechtshilfe im Zivilprozessrecht. Revista Científica Multidisciplinar Núcleo do Conhecimento. Jahr. 07, Hrsg. 04, Bd. 03, p. 05-23. April 2022. ISSN: 2448-0959, Zugangslink: https://www.nucleodoconhecimento.com.br/gesetz/zivilprozessrecht, DOI: 10.32749/nucleodoconhecimento.com.br/gesetz/zivilprozessrecht

ZUSAMMENFASSUNG

Dieser Artikel versuchte, eine systematische Reflexion über kostenlose Rechtshilfe und die Unentgeltlichkeit der Justiz in Zivilverfahren zu fördern. In diesem Zusammenhang wurde folgende Leitfrage angenommen: Was behindert, erleichtert oder behindert die Gewährung der Leistungen der Freien Rechtshilfe und der Freien Justiz im weitesten Sinne und im engeren Sinne, in der systematischen Verfahrens Konzeption, im Angesicht von gerichtlichen Entscheidungen über Stundung, Verweigerung und Widerruf der Leistungsgewährung? Ziel ist es, die Konzepte, Definitionen, ihren prozeduralen Aspekt und ihre Anwendung in der Vollstreckungs Phase des Urteils zu behandeln. Daher wurde die induktive Methode als Forschungsinstrument für Lehre und Rechtswissenschaft eingesetzt, um herauszufinden, was die Gewährung von Rechtshilfe Leistungen behindert, erleichtert oder stört. Durch diese Recherchen konnte somit festgestellt werden, dass die Garantie der Rechtsfreiheit nur Prozesskosten und Anwaltskosten umfasst, die der Partei gewährt werden, solange diese die Unsicherheit der Ressourcen belegen. Daher fördert die Zivilprozessordnung die Anwendung der Verfahrensgleichheit, um Gerechtigkeit für alle zu erreichen, die unterprivilegiert und sozial ausgegrenzt sind und möglicherweise staatliche Unterstützung durch die Gerichtsbarkeit benötigen.

Schlüsselwörter: Rechtshilfe, Zivilprozess, Zugang zur Justiz, Einhaltung des Satzes.

1. EINLEITUNG

Dieser Artikel zielt darauf ab, eine systematische Reflexion über den kostenlosen Rechtsbeistand in Zivilverfahren zu fördern, der das Institut der unentgeltlichen Justiz regelt, das im Verfassungsgebot des „umfassenden und kostenlosen Rechtsbeistands für diejenigen enthalten ist, die unzureichende Mittel nachweisen“ (Art. 5, LXXIV, des der CF). Es schränkt die Bedeutung der Feststellung der Unterschiede zwischen unentgeltlicher Rechtshilfe und der Unentgeltlichkeit der Justiz ein, die im CPC[13]/2015 und im Rechtshilfegesetz (Gesetz Nr. 1.060/1950, geändert durch Gesetz 7.510/1986) vorgesehen ist, und befasst sich mit It Konzepte und Definitionen der Doktrin, die rechtlichen Aspekte der hypo suffizienten Person und ihre Anwendung in der Strafvollstreckung Phase werden analysiert.

Es soll die kostenlose Rechtshilfe für die Armen als nützliches und notwendiges Instrument für den Zugang der natürlichen oder juristischen Person, Brasilianer oder Ausländer, zur Justiz aufzeigen, die aufgrund der geringen finanziellen Mittel und der fehlenden Bedingungen die Kosten tragen muss und Spesen Verfahren, erschweren diesen Zugang.

Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass die Bewegung der Justiz Maschinerie dem Staat hohe Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen für seine Gerichtsbarkeiten verursacht. Um die Wirksamkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber daher Kriterien für die Gewährung der richterlichen Gratifikation aufgestellt.

Vor diesem Hintergrund versuchte dieser Artikel folgende Frage zu beantworten: Was erschwert, erleichtert oder behindert die Gewährung der Leistungen der kostenlosen Rechtshilfe und des freien Rechts im weiteren Sinne und im engeren Sinne im systematischen Verfahren Konzeption, angesichts von Stundung, Verweigerung und Widerruf der Leistungsgewährung? Ziel war es daher, sich den Konzepten, Definitionen, ihrem prozessualen Aspekt und ihrer Anwendung in der Strafvollstreckung Phase zu nähern. Daher werden die Haupt Nuancen der unentgeltlichen Rechtshilfe in der CPC/2015 analysiert, und wie ist die Beziehung zwischen dem Grundgebot der verfassungsmäßigen Garantie des Zugangs zur Justiz und der gerichtlichen Wirksamkeit im Zivilprozess System durch die induktive Untersuchung der Lehre und Rechtswissenschaft.

2. ZUGANG ZUM GERICHT

Für Lara (2002) basiert der Ausdruck „Zugang zur Justiz“ auf der Artikulation elementarer Konzepte politischer, religiöser, soziologischer und philosophischer Natur der Menschheit, so dass unsere Gesellschaft mehrere Phasen durchlief, bis die Notwendigkeit, Rechtsbeistand zu leisten Personen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügten, um die Summen und Verfahrenskosten in der Justiz zu bezahlen, soweit wir heute den Zugang zur Justiz als ein Grundrecht betrachten können, ein Bestandteil der Würde des Menschen als Bürger ist wesentlich ihre Menschenrechte durchzusetzen.

Mit den Worten von Cappelletti (1988) wurden in den letzten Jahren Barrieren beim Zugang zur Justiz durch gesetzgeberische Maßnahmen überwunden, die geschaffen wurden, um das Recht Hilfesystem zu verbessern. Auf diese Weise erhalten die Armen zunehmend kostenlosen Rechtsbeistand und freie Justiz im Verfahrensbereich, um eine gerichtliche Antwort zu erhalten, nicht nur für Familiensachen oder Strafverteidigung, sondern auch, um neue Rechte einzufordern, sei es als Kläger oder als Beklagter.

In diesem Sinne sicherte die Bundesverfassung vom 5. Oktober 1988 als Pflicht des Staates zur Rechtshilfe (Gesetz 1060/1950, geändert durch Gesetz 7510 vom 4. Juli 1986) die freie Justiz für bedürftige Bürger mit der Norm Infra Constitutional Das Gesetz wurde durch Artikel 5 LXXIV akzeptiert, der als grundlegendes Gebot definiert: „voller und kostenloser Rechtsbeistand für diejenigen, die unzureichende Mittel nachweisen“ durch den Staat (BRASIL, 1988).

Es wird darauf hingewiesen, dass die in der Prozessordnung vorgesehene Unentgeltlichkeit der Justiz eine grundlegende gerichtliche öffentliche Ordnung offenbart, die natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, die eine unzureichende Angemessenheit aufweisen und diese Qualität im prozessualen Rechtsverhältnis nachweisen, den Zugang zur Justiz garantieren muss , als Folge der demokratischen Rechtsstaatlichkeit in einer gerechteren und egalitären Gesellschaft.

3. GERICHTSHILFE UND FREIE JUSTIZ

In Übereinstimmung mit dem Gedanken von Meister José Cretella Junior beschreibt Alvarez (2022) die kostenlose Rechtshilfe und die unentgeltliche Justiz als Ganzes administrativer Natur. Unter dieser Prämisse entwickelt der Autor auch das Konzept des Instituts, in dem:

Denomina-se assistência judiciária o auxílio que o Estado oferece – agora, obrigatoriamente – ao que se encontra em situação de miserabilidade, dispensando-o das despesas, e providenciando-lhe defensor, em juízo. A lei de organização judiciária determina qual o juiz competente para a assistência judiciária; para deferir ou indeferir o benefício da justiça gratuita, competente é o próprio juiz da causa. A assistência judiciária gratuita abrange todos os atos que concorram, de qualquer modo, para o conhecimento da justiça – certidões do tabelião, por exemplo – ao passo que o benefício da justiça gratuita é circunscrito aos processos, incluída a preparação de provas. O requerente antes de entrar com a ação, em juízo, deverá solicitar a assistência judiciária (ALVAREZ, 2022)

Daher definiert es im prozessualen Rechtssystem (Artikel 98, CPC/2015) als Begünstigter der Unentgeltlichkeit der Justiz die natürliche oder juristische Person, brasilianische oder ausländische, mit unzureichenden Mitteln, um die Kosten, Verfahrenskosten und Anwaltskosten zu tragen ( BRASILIEN, 2015).

Für Assis (2015) schafft die öffentliche Ordnung Mechanismen zur Unterstützung der Benachteiligten, um die gerichtliche Garantie nicht für die Mehrheit der Bevölkerung nutzlos oder zumindest für diejenigen, denen es an Vermögen oder Ressourcen mangelt, unzugänglich zu machen. Und glaube immer noch daran:

Os esforços para colocar os vulneráveis em situação material de igualdade, no desenvolvimento do processo, não prescindem do prévio fornecimento dos meios mínimos para postular na justiça pública. Trata-se de elemento imprescindível para promover o equilíbrio concreto do processo, sem embargo da ulterior necessidade de recursos e armas técnicas. Neste sentido, a gratuidade revela-se essencial à garantia do acesso à justiça. (ASSIS, 2015, p. 334)

Santos (1991, S. 312) behauptet in seinen Lehren, dass der kostenlose Rechtsbeistand „aus dem konstitutionellen Institut besteht, das den Bedürftigen und den wirtschaftlich Schwächsten zugesichert, gerichtliche Dienstleistungen ohne finanzielle Belastung zu erhalten“.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Unterschiede zwischen kostenloser Rechtshilfe und freier Justiz zeigen, dass beide Vorschläge im brasilianischen Rechtssystem vorhanden sind. So konzeptualisiert Bueno (2017, S. 458):

A expressão assistência jurídica, contida no inciso LXXIV do art. 5º da Constituição Federal é subdividida na assistência judiciária, que consiste no dever do Estado de fornecer orientação jurídica a quem não tiver condições de buscá-la mediante retribuição financeira própria, na gratuidade de justiça, que consiste no dever do Estado dispensar quem não tem condições de antecipar as despesas do processo de fazê-lo.

Neben den von den besuchten Wissenschaftlern vorgeschlagenen Definitionen und Konzepten haben wir festgestellt, dass der kostenlose Rechtsbeistand umfassender ist und einem Grundgebot entspricht, nach dem der Staat allen natürlichen oder juristischen Personen, die unzureichende Mittel nachweisen, die Erlangung des Rechts auf Rechtsbeistand erleichtern muss ein umfassender und umfassender Justizdienst, der von Stellen erbracht werden muss, die nicht Teil der Justiz sind, wie z. das Büro des öffentlichen Verteidigers und der Generalstaatsanwaltschaft.

Von der im Gesetz Nr. 1 3.105 vom 16. März 2015 in Artikel 98 §§ 1 und 3 vorgesehenen Unentgeltlichkeit der Justiz ist der Begünstigte von der Zahlung von Gebühren, Kosten und anderen Verfahrenskosten sowie der Einforderbarkeit befreit Verfahrenskosten für einen Zeitraum von 5 Jahren, falls noch in einer Situation unzureichender Ressourcen, verantwortlich für die Rechtfertigung der Gewährung von freiem Recht (BRASIL, 2015).

Der Staat ermöglicht durch die oben genannten Organe, die dazu bestimmt sind, die wesentlichen Funktionen der Justiz in völliger Übereinstimmung mit der demokratischen Rechtsordnung zu erfüllen, kostenlose Rechtshilfe, die laut Assis (2015, S. 1241):

E, por meio último, ao lado da advocacia privada, confiou-se à Defensoria Pública o patrocínio dos interesses individuais e coletivos dos necessitados. Essa atividade estatal assenta no princípio da igualdade, propiciando a criação de ordem jurídica justa.

Daher ist das staatliche Organ des Public Defender’s Office als eine für die Rechtsprechung Funktion des Staates und seiner Angehörigen wesentliche Institution (Art. 134) (BRASIL, 1988) überhaupt für die Rechtsberatung und -verteidigung zuständig Ebenen, der Bedürftigen. „Daher obliegt es dem Büro des öffentlichen Verteidigers, denjenigen, die nachweislich unzureichende Ressourcen haben, vollen und kostenlosen Rechtsbeistand zu gewähren“ (NASCIMENTO, 2002, S. 179).

Es wird darauf hingewiesen, dass die in der Verfassung vorgesehene Gewährung unentgeltlicher Rechtshilfe bei gleichzeitiger Anwendung verfassungswidriger Rechtsvorschriften[3] auch die freie Wahl der Partei unterstützt[4] und die Bevorzugung eines Privat Anwalts nicht verhindert die Gewährung des Vorteils.

Wie auch immer, kostenloser Rechtsbeistand ist nicht ausgeschlossen, wenn er nicht vom Staat finanziert wird, er kann auch von privaten Einrichtungen und Organisationen wie Gewerkschaften geleistet werden, die ihre Mitarbeiter oder Mitglieder einer bestimmten Kategorie vertreten (Gesetz Nr. 1970 ) oder sogar durch Kerne von Anwaltskanzleien für unentgeltliche Rechtsberatung, die den Fakultäten für Privatrecht und öffentliches Recht unterstellt sind (BRASIL, 1970).

Während die kostenlose Rechtshilfe der technischen Vertretung umfassender und umfangreicher ist (Artikel 5, LXXIV) (BRASILIEN, 1988), bezieht sich die Unentgeltlichkeit der Justiz auf den Verzicht auf die Zahlung von Verfahrenskosten an den Justizdienst (Art. 98, §1 und ihre Gegenstände) (BRASIL, 2015), auch wenn sie von einem von der Partei frei bestellten Anwalt bereitgestellt werden.

Der Geltungsbereich der Rechtsfreiheit zielt gleichzeitig darauf ab, die Voraussetzungen für die Gewährung des Vorteils der Rechtsfreiheit zu disziplinieren (BUENO, 2017, S. 458). Targino (apud ALVIM, 2017, S. 166) konzeptualisiert die Unentgeltlichkeit der Justiz als ein Vorrecht, das den Zugang zum gerichtlichen Schutz des Staates für diejenigen ermöglichen soll, die Schwierigkeiten haben, die Kosten des Verfahrens zu tragen, und ein subjektives öffentliches Recht darstellt, das sowohl anerkannt wird an die natürliche Person als an die juristische Person des Privatrechts, unabhängig davon, ob sie gewinnorientiert ist oder nicht, bestehend aus der Befreiung von der Verpflichtung zum Vorschuss der Verfahrenskosten (TARGINO apud ALVIM, 2017, S. 166).

Der Gesetzgeber regelte also die Unentgeltlichkeit der Justiz entlang der Linien der Artikel 98 bis 105 CPC/2015 (BRASIL, 2015), den Zugang zur Justiz unter der grundlegenden Verfassungsgarantie (Artikel 5 LXXIV) (BRASIL, 2015), also perfekt in die verfassungsrechtliche Verfahrensordnung eingefügt.

Die Erfordernisse der unentgeltlichen Rechtshilfe und der unentgeltlichen Justiz umfassen aufgrund ihrer Erheblichkeit zur Unterversorgung alle zur Lösung des Rechtsstreits erforderlichen Handlungen, wie z Beeinträchtigung bei der Zahlung von Gebühren an Notare oder Standesbeamte, wodurch der Zugang aller Bürger zur Justiz vor der Justiz sichergestellt wird.

4. DER MOMENT DER POSTULATION DES VORTEILS DER FREIEN GERECHTIGKEIT

Nachdem wir die vorherigen Prämissen gemacht haben, gehen wir zum Moment der Forderung des Zugeständnisses zugunsten der Unentgeltlichkeit der Justiz über. Wie in der Zivilprozessordnung vorgesehen, gibt es für diesen Zweck kein spezifisches verfahrensrechtliches Moment, und daher ist es nicht charakteristisch für das Rechtsschutz Institut. Die nationale Rechtsprechung hat jedoch verstanden, dass die Rechtswirkungen der freien Justiz ab dem Zeitpunkt der Gewährung wirksam werden[5].

Es sollte hinzugefügt werden, dass die CPC/2015 die Artikel 4 und 6 des Gesetzes 1060/50, die den Zeitpunkt der Beantragung der Leistung regelten (Artikel 1072, III CPC/2015), mit dem Antrag auf freie Justiz ausdrücklich aufgehoben hat erste Manifestation der Partei (BRASIL, 2015)[6].

Targino (apud ALVIM, 2017, S. 169) lehrt, dass:

A concessão da gravidade da manifestação da parte que poderá requerê-la na petição inicial, na contestação, na petição para ingresso de terceiro no processo ou em recurso. Não se exige que seja formulado no primeiro instante em que se vem ao processo, mas sua eficiência estará limitada aos atos posteriores ao seu deferimento.

Im Zivilverfahren wurden 2015 große Fortschritte erzielt, da es vorsah, dass der Antrag auf freie Justiz in der Akte selbst bearbeitet wird (Art. 99, § 1) (BRASILIEN, 2015), wodurch dem Grundsatz der Verfahrensgeschwindigkeit Rechnung getragen wird. Im Falle einer hinzukommenden Tatsache, dass eine unentgeltliche Justiz erforderlich ist, wird der Antrag der Partei daher zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens durch einfachen Antrag gestellt, ohne dass das Verfahren auf seine Zustimmung ausgesetzt wird.

Andererseits gibt die Justiz der Partei die Möglichkeit, die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung unentgeltlicher Gerechtigkeit nachzuweisen, sofern sie als unzureichend konfiguriert ist und nicht über die finanziellen Voraussetzungen verfügt, um die Verfahrenskosten unbeschadet ihres Unterhalts zu tragen (ALVIM , 2017, S. 169).

Die CPC/2015 schließt die Prüfung des Antrags zugunsten der unentgeltlichen Gerechtigkeit für die Partei, die ihn benötigt, auch vor einem höheren Gericht nicht aus, und er kann von den Parteien bei den zuständigen Richtern vor dem Richtergremium beantragt werden sobald die Anforderungen zur Unterstützung der Bedingung des Leistungsempfängers erfüllt sind, wobei der Staat den wirtschaftlich Schwachen vollen Rechtsbeistand oder freie Justiz gewährt (BRASIL, 2015).

5. GEWÄHRUNG, VERWEIGERUNG UND WIDERRUF DER LEISTUNG

Die Entwicklung des CPC/2015 (BRASIL, 2015) in Bezug auf die Unentgeltlichkeit der Justiz folgte dem Verfassungsgebot der kostenlosen Rechtshilfe (Art. 5. LXXIV) (BRASIL, 1988), das die Anwendung in jedem Verfahrensstadium garantiert und nicht dem Verweigerung der Leistung (Artikel 99, §2) (BRASIL, 2015), ohne dass der staatliche Richter die Beweise für die Annahmen für die Gewährung der Leistung analysiert.

Obwohl das CPC/2015 (BRASIL, 2015) einige Bestimmungen des Gesetzes über kostenlose Rechtshilfe aufgehoben hat, wie z. B.: Artikel 2, 3, 4, 6. 7, 11, 12 und 17 des Gesetzes 1060/50 gab es keinen ausdrücklichen Widerruf von Artikel 5[7], es gab eine Antinomie mit Artikel 99 §2[8] des Verfahrensgesetzes. Es ist offensichtlich, dass Artikel 5 des Gesetzes über die kostenlose Rechtshilfe im Widerspruch zum Verfassungstext (Artikel 5, Punkt LXXIV) (BRASILIEN, 1988) und zum Grundsatz der Menschenwürde steht, so dass es Sache des Richters ist, dies zu überprüfen , wenn in diesem Fall die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung der freien Justiz und die Anwendung der Verfahrensregel bei der Entscheidung über die Gewährung, Ablehnung oder den Widerruf der Leistung der freien Justiz vorliegen.

Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung der Unentgeltlichkeit der Justiz vor, wird diese aufgrund von Anhaltspunkten, die die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Partei belegen, von der Vorschießung der Verfahrenskosten befreit. Kommt der Richter oder das Gericht zu dem Schluss, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Mangelversorgung nicht nachgewiesen sind, wird die Leistungsgewährung abgelehnt. Dies liegt daran, dass die Verweigerung des Vorteils der Verfahrensfreiheit auf konkreten Elementen und auf der tatsächlichen Situation des Antragstellers beruhen muss[9].

Ein hervorzuhebender Punkt bei den fehlenden finanziellen Ressourcen der Parteien ist die relative Vermutung für die Gewährung des Wohlwollens an die natürliche Person (Artikel 99, §3) (BRASIL, 2015),[10] ohne Ausweitung auf private Unternehmen (legal Entitäten).

In Bezug auf die Vermutung stellt der Indoktrinator Bueno (2017, S. 459) fest:

A insuficiência de recursos é presumida quando alegada pela pessoa natural (art. 99, §3º), de modo que a concessão do benefício da gratuidade de justiça não se condiciona à indispensável prova do estado de necessidade financeira do requerente, mas, em princípio, tão somente à mera afirmação dessa condição. De outro lado, a insuficiência de recursos deve ser provada quando alegada por pessoa jurídica, conforme orientação do Enunciado 481 da Súmula da jurisprudência do STJ, que não foi desconstituída pelo CPC/2015.

Ein weiterer Punkt, die Beauftragung eines Privat Anwalts durch die Parteien (Kläger oder Beklagter) war Schauplatz vieler lehr- und rechtswissenschaftlicher Diskussionen, und die Verfahrensregel kam gerade in der Kunst zur Befriedung der Verständigung. 99, §4 (BRASILIEN, 2015).

Der gerichtliche Akt des Aufschubs, der Verweigerung oder des Widerrufs der Gewährung von unentgeltlicher Gerechtigkeit konzentriert sich auf die einstweilige Entscheidung, und die Partei, die sich geschädigt fühlt, hat die Berufung der einstweiligen Berufung, da sie die angemessene Berufung auf die Art ist; sofern die Angelegenheit nicht im Urteil entschieden wird, ist eine Berufung möglich (Art. 101) (BRASIL, 2015)[11].

Der vorläufige Einwand gegen die unentgeltliche Rechtshilfe wird nach der neuen Verfahrensordnung in der Klagebeantwortung, in der Erwiderung und in den Gegenargumenten der Berufung oder im Falle eines Erstantrags oder eines Zwischen Antrags durch einfachen Bescheid formuliert Petition, im Verfahren selbst. (Art. 100) (BRASILIEN, 2015). Der Entzug des Vorteils der Unentgeltlichkeit der Gerechtigkeit wiederum besteht im Verlust der Qualität der Notwendigkeit der Partei, da sie vorübergehend ist, also einmal gebraucht wird und ein anderes Mal nicht, und im Wandel des Ökonomischen Situation des Begünstigten eintreten kann.

Im Lichte der Rechtsprechung trägt nach dem Widerruf des Vorteils die Partei die nicht vorgestreckten Verfahrenskosten und bei Bösgläubigkeit die zehnfache Summe der Kosten als Geldbuße , umgekehrt zugunsten der Staatskasse oder der Union (ALVIM et al., 2016)[12].

6. BEGÜNSTIGTE

Der Zugang zum Recht ist eine Verfassungsgarantie, die allen natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, unabhängig davon, ob sie Erwerbszwecken dienen oder nicht, ermöglicht werden muss, verankert in Art. 5 caput, LXXIV, XXXV der Bundesverfassung 1988 (BRASILIEN, 1988), die für den demokratischen Rechtsstaat von wesentlicher Bedeutung sind und im unter verfassungsrechtlichen Gesetz vorgesehen sind, das in Artikel 98 caput der Zivilprozessordnung (BRASIL, 2015) enthalten ist, wobei keine Unterscheidung für die Gewährung unentgeltlicher Gerechtigkeit getroffen wird , nur der Nachweis des Mangels an finanziellen Mitteln, um der Partei das Klagerecht zu sichern, den Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand genießen zu können, verlängert um die Gewährleistung eines Pflichtverteidigers und die Freistellung im Vorgriff auf die Kosten des Verfahrens, zur Überwindung der finanziellen Hürden beim Zugang zum Recht auf Vormundschafts Gerichtsbarkeit.

Das Recht auf freie Justiz hat sich durch die Gewährung des Vorteils an juristische Personen des Privatrechts entwickelt. Der STJ (Superior Court of Justice) hatte dieses Recht juristischer Personen auf freien Zugang lange vor dem Erscheinen des CPC/2015 (BRASIL, 2015) anerkannt, aber der Sondergerichtshof hielt es für notwendig, für den Zugang zu unterscheiden zwischen juristischen Personen mit Erwerbszweck und gemeinnützig, um den Nachweis der prekären Vermögenslage des Unternehmens zu erbringen. So kam er, um den Präzedenzfall Nr. zu bearbeiten. 481, der vorsieht, dass die Unentgeltlichkeit der Justiz auf “juristische Personen ohne Erwerbszweck oder gemeinnützige Organisationen abzielt, die nachweisen, dass sie die Verfahrensgebühren nicht tragen können”. Somit wurde das gleiche Verständnis auch auf die natürliche Person angewandt (BRASIL, 2011). Der STF (Bundesgerichtshof) hat diese Unterscheidung für Unternehmen (juristische Personen des Privatrechts) nicht getroffen, sei es gewinnorientiert oder nicht.

Nach dem Verständnis von Donizetti (2017, S. 92-93) müssen wir:

O CPC/2015 não destoa do entendimento jurisprudencial, ao passo que presume como verdadeira alegação de insuficiência deduzida exclusivamente por pessoa natural. Em síntese, tratando-se de pedido requerido por pessoa física, descabe a exigência de comprovação da situação de insuficiência de recursos, salvo quando o Juiz evidenciar, por meio da análise dos autos, elementos que demonstrem a falta dos pressupostos legais para concessão da gratuidade de justiça. Nessa hipótese o juiz deverá oportunizar a manifestação da parte, a quem caberá comprovar a insuficiência. Tratando-se de pessoa jurídica, a insuficiência de recursos não se presume, de modo que esta deverá fazer prova da necessidade, tal como assentado na jurisprudência (Súmula 481 do STJ).

die Kunst. 98 CPC/2015 hat die Kontroverse über die bestehende Unterscheidung zwischen juristischen Personen des Privatrechts mit oder ohne Erwerbszweck beigelegt und das allgemeine Erfordernis des Nachweises finanzieller Schwierigkeiten konzipiert, da sich viele Unternehmen in einer prekären Situation befinden, hauptsächlich gegenüber Einzelunternehmen und Kleinstunternehmen, die nicht über die finanziellen Voraussetzungen verfügen, um die Gehälter ihrer Mitarbeiter zu zahlen (BRASIL, 2015). Daher schließt das Verfahren Institut Unternehmen ein, um die Unentgeltlichkeit der Justiz zu erhalten, dh die Justiz eröffnet ihnen die Möglichkeit, als Begünstigte betrachtet zu werden, und ihnen wird durch die Überprüfung, dass sie sich in einer tatsächlichen geschäftlichen Verarmung befinden, der Zugang zur Justiz für den Rechtsweg garantiert Personen.

Für die Gewährung des Vorteils an große juristische Personen ist mehr Strenge erforderlich, wenn man bedenkt, dass eines der Grundprinzipien der Definition gerade die Trennung der Vermögenswerte der Gesellschaft und ihrer Partner ist, und die es ihnen ermöglicht, auf Handlungen der Gesellschaft zu reagieren Person in ausdrücklichen Rechtsfällen, insbesondere wenn nachgewiesen wird, dass die Geschäftseinheit zur Umgehung des Gesetzes benutzt oder gegründet wurde oder als nicht verfügbar geltende Rechte verletzt wird, wie in Fällen der Missachtung der Rechtspersönlichkeit des Unternehmens.

Der Umfang der Vorteile der vollen und freien Justiz ist persönlich und wird der Partei von Fall zu Fall gewährt und erstreckt sich nicht auf den Mitgenossen oder Rechtsnachfolger der Begünstigten, die die Konzession auf Anfrage erhalten können (Art. 99, §6) (BRASILIEN, 2015), die nachweisen, dass sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer ausdrücklichen Genehmigung erfüllen. So ist „das Recht auf Zuwendung sehr persönlich und betrifft nur die Inhaber, von denen es nicht durch Sitzung oder Erbschaft übertragen wird“ (SANTOS, 1991, S. 313), was bedeutet, dass, wenn eine Verbindung besteht oder Erbfolge muss jeder die Leistung im eigenen Namen beantragen.

Lucon (2022, S. 140) stellt fest, dass sich das Recht des Begünstigten der freien Justiz nicht auf seinen Privat Anwalt erstreckt, wenn in einer eventuellen Berufung ausschließlich der Wert des zu seinen Gunsten festgesetzten Schadens erhoben wird, da dieser dem unterliegt Vergütung des Präparates, es sei denn, Ihnen steht auch der freie Rechtsweg zu.

Und schließlich schließt CPC/2015 nicht die Möglichkeit aus, Ausländern, die hier wohnen oder sich vielleicht hier aufhalten und die Vorteile der freien Justiz benötigen, um vor Gericht zu gehen, durch gesetzliche Genehmigung (Art. 5, CF/ 88 und Art. 98 CPC/2015), unabhängig davon, ob sie im Land ansässig sind oder nicht, sobald nachgewiesen wird, dass sie nicht über die wirtschaftlichen Mittel verfügen, um das Verfahren zu bezahlen (BRASIL, 2015).

7. ENTGELTUNG DER GERECHTIGKEIT IN DER PHASE DER BEFOLGUNG DES URTEILS

Ab der Phase der Vollstreckung des Urteils ist die Partei, sobald sie Begünstigte der Unentgeltlichkeit der Justiz ist und in der Klage obsiegt, von der Zahlung der Prozess- und Anwaltskosten des verlorenen Rechtsstreits befreit, aber verpflichtet ( Art. 82, § 2, Artikel 98, § 2, § 3 und 4) (BRASIL, 2015), vollstreckbar für 5 (fünf) Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung.

Es ist darauf hinzuweisen, dass in Übereinstimmung mit dem Satz die Auslegung insbesondere von § 4 zusammen mit Punkt VIII von Artikel 98 CPC/2015 (BRASIL, 2015) die gesetzlich vorgesehenen Hinterlegungen für die Einreichung einer Beschwerde umfasst , seit der Klageerhebung und der Ausübung anderer Verfahrenshandlungen, die der Ausübung der vollen Verteidigung und des gegnerischen Systems innewohnen, beinhaltet keine Geldbußen, v.g.[14], Bösgläubigkeit Verfahren (Art. 81) (BRASIL, 2015), was impliziert, dass am Ende die begünstigte Partei die Geldbuße zahlt.

Bueno (2017, S. 463) stellt in diesem Sinne Folgendes klar:

Assim, o beneficiário da gratuidade de justiça pode, ao final, em execução forçada, ser compelido a pagar a multa fixada por ato de má-fé, quer quando devida ao Estado, quer quando devida à parte contrária, independentemente da revogação do benefício da gratuidade da justiça.

Wie zu sehen ist, ist selbst der Gewinner der Forderung, wie in Artikel 515 (BRASIL, 2015) beschrieben, Inhaber eines gerichtlichen Vollstreckungstitels und hat sein Recht anerkannt, die Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Betrags zu verlangen , etwas nicht zu tun oder zu liefern; ist weiterhin für die Vorwegnahme der Verfahrenskosten verantwortlich.

Assis (2015, S. 343) weist in diesem Zusammenhang darauf hin:

Parece óbvio, que, nesses processos, a colaboração do executado sempre representará fato acidental, motivo por que o custo financeiro pela instauração e pelo desenvolvido da atividade processual recairá unicamente sobre o exequente, em cujo proveito realiza-se a execução. O objeto do dever de antecipar equivale ao objeto da responsabilidade pelo reembolso. Porém, impõe-se considerar as partes legalmente isentas do dever de antecipação.

Es ist die Pflicht des Richters, für die Verantwortung für die Erstattung zu sorgen, die eine Wiedergutmachung für den Verlust darstellt. Die Aussage des Richters muss eindeutig sein, ohne die der Verlierer nicht verpflichtet ist, dem Gewinner die Verfahrenskosten zu erstatten. Für den Schuldner, den Gewinner der Forderung zu entschädigen, ergibt sich die Verpflichtung durch eine richterliche Bestimmung, den Satz. Bei der Strafvollstreckung ist die Anrechnung auf den Verlierer eindeutig. Er muss für alle Kosten des Verfahrens aufkommen, ist jedoch von der Zahlung befreit, solange seine miserable Situation andauert.

Wenn der Vorteil der Unentgeltlichkeit der Justiz gewährt wird, bleibt er für alle Phasen des Gerichtsverfahrens, einschließlich der Vollstreckung Phase, wirksam, und der Vorteil kann nur durch eine mit Gründen versehene gerichtliche Entscheidung widerrufen werden (98, § 3) (BRASIL, 2015).

Bueno (2017, S. 463), referiert zum Thema:

O deferimento da gratuidade da justiça é sui generis decisão provisória sujeita a revogação sempre que houver alteração das condições da situação financeira de quem postular e obtiver seu deferimento. Significa, portanto, que o benefício é, em regra, temporário e condicional, já que pode ser revogado a qualquer tempo e está subordinado à manutenção da situação de hipossuficiência financeira.

Bemerkenswert ist, dass die Zwangsvollstreckung die Vermögens Verengung zur Befriedigung des Kredits anstrebt. Shimura (1997, S. 78) verdeutlicht die Patrimonial Verantwortung:

Como o devedor não pode ser física e corporalmente coagido a cumprir a obrigação, é o seu patrimônio que responde, em última análise, pela satisfação do débito. Desdobra-se em dois elementos distintos, o caráter pessoal (dívida) e outro de caráter patrimonial, que é de responsabilidade, o que se traduz na sujeição do patrimônio a sofrer a sanção civil. Normalmente, esses dois elementos reúnem-se em uma só pessoa, o devedor, sendo certo que não pode existir dívida sem responsabilidade. Mas, o reverso é possível, ou seja, o patrimônio de uma pessoa pode responder pela obrigação sem ser devedor, nesse particular, o que há é sujeição, e não propriamente obrigação.

Aus den Lehren von Bueno (2017) wird angemerkt, dass die Unzulänglichkeit der Ressourcen nicht mit dem Umstand verwechselt werden darf, ob die Partei Vermögen hat oder nicht. Die Partei kann, auch wenn sie nicht über ausreichende Einnahmen verfügt, um die Kosten und Verfahrenskosten unbeschadet des eigenen Lebensunterhalts zu tragen, über Vermögen verfügen. Auf diese Weise können Sie zwar weiterhin mit dem Recht auf Kosten- und Anwaltskosten Freistellung rechnen, bei nachweislich unzureichendem monatlichem Einkommen müssen Sie jedoch am Ende des Verfahrens für die durch die Prozessniederlage festgesetzten Anwaltskosten einstehen (BUENO , 2017, S. 460)

In diesem Fall kann die Befreiung teilweise (Art. 98, § 5) (BRASIL, 2015) für Verfahrenskosten erfolgen, wenn Billigkeit vorliegt, der der Vorteil der unentgeltlichen Gerechtigkeit zuerkannt wurde.

Die Erbschafts Haftung der Partei bleibt bestehen (Art. 798) (BRASIL, 2015), und im Wege der Zwangsvollstreckung haftet der Unterlegene mit seinem Vermögen für die Nichterfüllung der Schuld von Anwaltskosten, damit das Vermögen verpfändet und veräußert werden kann vor Gericht, um sich der Verurteilung der Gelder zu stellen (BUENO, 2017, S. 460).

Der Linie der befürworten Doktrinäre folgend, wird der Schuldner, der Anspruch auf Unentgeltlichkeit der Justiz hat, bei der Vollstreckung des Urteils mit seinem Vermögen für die Beträge der Unterwerfung einstehen (Artikel 82, §2º und Artikel 98, §3º) (BRASIL , 2015), wenn sie zur Zahlung der Auslagen und Anwaltskosten verurteilt wird, wobei die Zahlung vom Widerruf der Zuwendung abhängig ist und für die in der Verfahrensregel vorgesehene Zeit.

8. SCHLUSSFOLGERUNG

Trotz des Zugangs zur Justiz (Artikel 5, (BRASIL, 1988)) für diejenigen, die ihn brauchen, gibt es in der sozialen Realität die sogenannte „Welt der juristischen Fiktion“ oder ontologische Ebene. Es sei darauf hingewiesen, dass die Anwendung der geltenden Vorschriften (Gesetz 1060/50 und Gesetz 13.105/2015) im Verfahren System notwendig ist, um den Parteien auf gerechte Weise die tatsächliche Wirksamkeit der Justiz bei der Umsetzung der Grundprinzipien zu gewährleisten, die in der Bundesverfassung/1988 verankerte Würde der Person, Menschenrechte, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit, die allen natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts den Zugang zur Justiz ermöglicht, wenn diese nachweislich unzureichend und unentgeltlich und unentgeltlich ist Gerechtigkeit für den Zugang zur vollen und freien Justiz bei der Lösung ihrer Konflikte.

Zurück zum Forschungsproblem: Was erschwert, erleichtert oder behindert die Gewährung der Leistungen der Freien Rechtshilfe und der Freien Justiz im weiteren und im engeren Sinne, in der systematischen Verfahrens Konzeption gegenüber gerichtlichen Entscheidungen der Bewilligung, Versagung und Widerruf der Leistungsgewährung? Es konnte geschlussfolgert werden, dass die Zivilprozessordnung die Regelung des konkreten Falles bei der Anwendung der Verfahrensgleichheit übergeht, um allen Bedürftigen und sozial Ausgegrenzten gerecht zu werden, die der staatlichen gerichtlichen Unterstützung, also ihrer Durchsetzung bedürfen ihre Rechte bedroht oder verletzt, was sich in den Garantien von Rechten einer sozialen und demokratischen Dimension widerspiegelt.

Die zeitgenössische dogmatische Konstruktion war in dem Sinne, dass das Bild der Gerechtigkeit die Bestrebungen einer egalitäreren, freien und demokratischen Gesellschaft widerspiegelt, wobei die verfassungsrechtlichen Instrumente des brasilianischen Verfahrens Systems verwendet werden.

Daher die in Lehre und Gesetzgebung verankerte Unentgeltlichkeit der Gerechtigkeit als universelles Recht, das nicht nur auf rechtlichen, sondern vor allem auf gesellschaftlichen und politischen Gründen beruht. Wesentlich ist daher, dass sich die Vorteilsgewährung auf die natürliche und juristische Person des Privatrechts erstreckt und für die Gewährung der Vorteilsgewährung von bestimmten Annahmen geleitet wird, da der Justizapparat hohe Kosten verursacht, die zu tragen sind durch den Staat, um mit der Verfassungsbestimmung, aber auch mit der Justiz in Einklang zu stehen.

Die Unterversorgung muss die Gewährung der Leistung leiten und einer angemessenen Bewertung der geltenden Verfahrensordnung unterzogen werden, damit die Antragsteller ihre an den Gesetzestext angepasste persönliche Situation nachweisen können. Sobald die Voraussetzungen der Zivilprozessordnung erfüllt sind, ist es daher die Pflicht des Staatsrichters, sie zu erteilen, und jede subjektive Analyse, die die objektiven Elemente für die Erteilung nicht berücksichtigt, ist verboten. Es wurde also festgestellt, dass die Forderung der Unentgeltlichkeit der Justiz in jedem Verfahrens Moment erfolgt, solange ein tatsächliches Bedürfnis des Antragstellers nach Unentgeltlichkeit der Justiz, gekennzeichnet durch gesetzliche Bestimmungen, als sehr persönliches Recht für das natürliche und das andere besteht nicht juristische Person.

Es wurde nachgewiesen, dass juristischen Personen des Privatrechts die Garantie der freien Justiz gewährt wird, solange sie die Unsicherheit der Ressourcen nachweisen, auch wenn sie ihre Mitarbeiter nicht bezahlen können, und es wurde festgestellt, dass das Vermögen des Unternehmens nicht mit dem von verwechselt wird die Partner.

Es wurde auch geltend gemacht, dass die Gewährung der gesetzlichen Zuwendungen nach dem CPC/2015-System äußerst außergewöhnlich sei und nur mit Verfahrens- und Anwaltskosten verbunden sei, ohne den Verzicht auf im Laufe des Verfahrens verhängte Geldbußen als Begünstigter der Partei Die freie Justiz handelte in böser Absicht, wobei der Gesetzgeber bestrebt war, die Verfahrenswert der Parteien zu wahren.

Schließlich ist die begünstigte Partei nach der Verurteilung zum Erliegen in der Vollstreckung der Strafe verpflichtet, die Verfahrenskosten und Anwaltskosten zu zahlen, wobei diese Verpflichtung für einen Zeitraum von ausgesetzt und an den Widerruf der Unentgeltlichkeit der Justiz geknüpft ist 5 (fünf) Jahre (Artikel 98, §2 und §3) (BRASILIEN, 2015). Auf diese Weise sind die Prozessordnung und das Recht der freien Rechtshilfe im Einklang mit der demokratischen Rechtsordnung mit allen Unterstützungs Apparaten für einen breiten Zugang zur Justiz verbunden, die zwar noch nicht vollständig wirksam, aber ein wichtiges Instrument waren die Gewährleistung von Grundrechten für große Teile der Bevölkerung, die bisher von der Teilnahme am Sozialpakt ausgeschlossen waren.

VERWEISE

ALVAREZ, A. P. Uma Moderna Concepção de Assistência Jurídica Gratuita. Disponível em:  http://www.pge.sp.gov.br/centrodeestudos/revistaspge/revista53/moderna.htm. Acesso em: 14 fev. 2022.

ALVIM, A. A. et al. Comentários ao Código de Processo Civil. Lei N. 13.105-2015. São Paulo: Editora Saraiva, 2016.

ASSIS, A. de. Manual da execução. 13ª ed. ver. amp. e atual. São Paulo: Editora Revista dos Tribunais, 2018.

ASSIS, A. de. Processo Civil brasileiro. Volume I: Parte Geral: Institutos Fundamentais: Tomo I. São Paulo: Editora Revista dos Tribunais, 2015.

BRASIL. Constituição da República Federativa do Brasil de 1988. Disponível em: http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/constituicao/constituicaocompilado.htm. Acesso em: 22 mar. 2022.

BRASIL. Lei Nº 1.060/1950, alterada pela Lei Nº 7.510/1986, de 04 de julho de 1986, dá nova redação a dispositivos da Lei nº 1.060, de 5 de fevereiro de 1950, com as alterações posteriores, que estabelece normas para a concessão de assistência judiciária aos necessitados. Disponível em: http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/leis/1980-1988/l7510.htm. Acesso em: 22 mar. 2022.

BRASIL. Lei Nº 13.105, de 16 de março de 2015. Lei da Gratuidade da Justiça. Disponível em: https://www.jusbrasil.com.br/topicos/28895641/artigo-98-da-lei-n-13105-de-16-de-marco-de-2015. Acesso em: 22 mar. 2022.

BRASIL. Lei Nº 5.584, de 26 de junho de 1970, dispõe sobre normas de Direito Processual do Trabalho, altera dispositivos da Consolidação das Leis do Trabalho, disciplina a concessão e prestação de assistência judiciária na Justiça do Trabalho, e dá outras providências. Disponível em: http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/leis/l5584.htm. Acesso em: 22 mar. 2022.

BRASIL. Lei Nº 6.205, de 29 de abril de 1975, estabelece a descaracterização do salário mínimo como fator de correção monetária e acrescenta parágrafo único ao artigo 1º da Lei número 6.147, de 29 de novembro de 1974. Disponível em: http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/leis/l6205.htm. Acesso em: 22 mar. 2022.

BRASIL. Lei Nº 6.465, de 14 de novembro de 1977, dá nova redação ao Artigo 14 da Lei nº 1.060, de 5 de fevereiro de 1950, que estabelece normas para a concessão da assistência judiciária aos necessitados. Disponível em: http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/leis/1970-1979/L6465.htm. Acesso em: 22 mar. 2022.

BRASIL. Súmula 481. (Corte Especial). Recurso Especial Nº 1.185.828-RS (2011/0025779-8). Relator: Min. Cesar Asfor Rocha. Brasília, DF, 09 de junho de 2011. Disponível em: https://www.stj.jus.br/publicacaoinstitucional/index.php/sumstj/article/download/5175/5300. Acesso em: 22 mar. 2022.

BRASIL. Tribunal de Justiça de São Paulo (32ª Câmara de Direito Privado do Tribunal de Justiça de São Paulo). Agravo de Instrumento Nº 2089155-63.2021.8.26.0000. Relator: Min. Luiz Fernando Nishi. São Paulo, SP, 25 de maio de 2021. Disponível em: https://tj-sp.jusbrasil.com.br/jurisprudencia/1216203615/agravo-de-instrumento-ai-20710320220218260000-sp-2071032-0220218260000/inteiro-teor-1216203713. Acesso em: 22 mar. 2022.

BRASIL. Tribunal de Justiça de São Paulo (34ª Câmara de Direito Privado Tribunal de Justiça de São Paulo). Agravo de Instrumento Nº 2210624-37.2016.8.26.0000. Relator: Min. Antonio Tadeu Ottoni. São Paulo, SP, 15 de fevereiro de 2017. Disponível em: https://tj-sp.jusbrasil.com.br/jurisprudencia/900554961/agravo-de-instrumento-ai-22106243720168260000-sp-2210624-3720168260000/inteiro-teor-900554990. Acesso em: 22 mar. 2022.

BRASIL. Tribunal de Justiça de São Paulo (4ª Vara Cível). Agravo de Instrumento Nº 2052450-90.2017.8.26.0000. Relator: Vianna Cotrim. São Paulo, SP, 26 de outubro de 2021. Disponível em: https://tj-sp.jusbrasil.com.br/jurisprudencia/1320578883/agravo-de-instrumento-ai-21148491920218260000-sp-2114849-1920218260000/inteiro-teor-1320578925. Acesso em: 22 mar. 2022.

BRASIL. Tribunal de Justiça do Distrito Federal e dos Territórios (2ª Turma Civel). Agravo de Instrumento 0721604-72.2021.8.07.0000. Relator: Álvaro Ciarlini. Brasília, DF, 28 de julho de 2021. Disponível em: https://tj-df.jusbrasil.com.br/jurisprudencia/1308105771/7216047220218070000-df-0721604-7220218070000/inteiro-teor-1308105780. Acesso em: 22 mar. 2022.

BRUSCHI, G. G. Desconsideração da Personalidade de Jurídica: aspectos processuais. 2ª ed. São Paulo, Saraiva, 2009.

BUENO, C. S. Comentários ao Código de Processo Civil. Volume 1 (arts. 1º a 317). São Paulo, Saraiva, 2017.

CAPPELLETTI, M. Acesso à justiça. Tradução de Ellen Gracie Northfleet. Porto Alegre, Fabris, 1988

DONIZETTI, E. Novo Código de Processo Civil. 2ª ed. ver. atual. e ampl. São Paulo: Atlas, 2017.

LARA, R. Acesso à justiça – princípio constitucional e a contribuição prestada pelas faculdades de Direito. São Paulo: Método, 2002.

MARCATO, A. C. Código de Processo Civil interpretado. 1ª ed. São Paulo, Atlas, 2022.

NASCIMENTO, A. M. Curso de direito processual do trabalho. 21ª ed. São Paulo, Saraiva, 2002

VIEIRA, J. L. Código de Processo Civil – Lei Nº 13.105, de 16 de março de 2015. 5ª ed. São Paulo: Edipro, 2019.

SANTOS, M. A. Primeiras Linhas de Direito Processual Civil. 14ª ed. São Paulo: Saraiva, 1991.

SARRO, L. A. G. Código de Processo Civil. Novo código de processo civil: principais alterações no sistema processual civil. São Paulo: Rideel, 2014.

SHIMURA, S. Título executivo. São Paulo: Saraiva, 2005.

 ANHANG – FUßNOTE

3. Das Gesetz 1060/50 legt Normen für die Gewährung von Rechtshilfe für Bedürftige fest.

Art. 14. Freiberufler, die je nach Fall als Verteidiger oder Sachverständiger eingesetzt werden, sind unter Androhung von Strafe verpflichtet, außer aus gesetzlich vorgesehenen triftigen Gründen oder, wenn sie es unterlassen, nach Ermessen der zuständigen Justizbehörde nachzukommen einer Geldstrafe von Cr$ 1.000,00 (eintausend Cruzeiros) bis Cr$ 10.000,00 (zehntausend Cruzeiros), vorbehaltlich der Neuanpassung gemäß Gesetz Nr. 6.205 vom 29. April 1975, unbeschadet der anwendbaren Disziplinarstrafe. (Wortlaut gemäß Gesetz Nr. 6.465 von 1977)

  • In Ermangelung einer Anzeige durch den Beistand oder durch die Partei selbst wird der Richter die der jeweiligen Sammelklage anfordern. (Eingeschlossen im Gesetz Nr. 6.465 von 1977)
  • Die in diesem Artikel vorgesehene Busse kommt dem Berufsangehörigen zugute, der den Fall übernimmt. (Umnummeriert vom Einzigen Absatz, mit neuem Wortlaut, durch Gesetz Nr. 6,465, von 1977).

4. CPC/2015: „Art. 99. Der Antrag auf Unentgeltlichkeit der Justiz kann im Erstantrag, in der Erwiderung, im Antrag auf Hinzuziehung eines Dritten in das Verfahren oder in der Berufung formuliert werden.

  • Der Beistand des Beschwerdeführers durch einen Privatanwalt steht der Gewährung freien Rechts nicht entgegen.

5. ZUSAMMENFASSUNG: „Kosten für Eigentumswohnungen Inkasso Befolgung des Urteils Rechtsbeistand Rechtsperson Nachweisbare finanzielle Unsicherheit Gewährung Wirkungen der Konzession, die ex nunc gelten, ab der ergangenen Entscheidung, nicht auf vergangene Handlungen anzuwenden Endgültige Kosten fällige Berufung teilweise erbracht.“ (26. Kammer für Privatrecht des Gerichtshofs von São Paulo, erlassen die folgende Entscheidung: “Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben. V. U.”, in Übereinstimmung mit dem Votum des Berichterstatters, das Bestandteil dieses Urteils ist. Dem Urteil wurde beigewohnt von den ehrenwerten Richtern Felipe Ferreira (Präsident) und Antonio Nascimento Zwischenbeschwerde Nr. 2052450-90.2017.8.26.0000 Berichterstatterin: Vianna Cotrim São Paulo, SP, 26. Oktober 2021. Verfügbar unter: https://tj-sp. jusbrasil.com.br/jurisprudencia/1320578883/agravo-de-instrumento-ai-21148491920218260000-sp-2114849-1920218260000/inteiro-teor-1320578925. Zugriff am: 22. März 2022.

6. Kunst. 99 CPC/2015 „Der Antrag auf Unentgeltlichkeit der Justiz kann im Erstantrag, in der Erwiderung, im Antrag auf Einbeziehung eines Dritten in das Verfahren oder in die Berufung formuliert werden; und in seinem § 1º – Wenn die erste Manifestation der Partei in der Instanz hinzu kommt, kann der Antrag durch einfache Petition in den Akten des Prozesses selbst formuliert werden und wird seinen Verlauf nicht unterbrechen.

7. „Der Richter, wenn er keine begründeten Gründe hat, den Antrag abzulehnen, muss ihn nach Plan beurteilen, ob er die Bewilligung innerhalb von zweiundsiebzig Stunden begründet oder nicht.“

8: „Der Richter kann den Antrag nur ablehnen, wenn es in den Verfahrensakten Elemente gibt, die das Fehlen gesetzlicher Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen belegen, und muss, bevor er den Antrag ablehnt, der Partei den Nachweis der Erfüllung dieser Annahmen erbringen .“

9. EINHEBLICHER EINSPRUCH – Freie Justiz – Unterlassung einer einstweiligen Verfügung 1. Grades – Unmöglichkeit – Erkenntnis von Artikel 99 § 2 StPO – Der Richter muss die Rechtsordnung gewissenhaft einhalten, um der Partei die Möglichkeit zu geben, ihre finanzielle Unzulänglichkeit nachzuweisen, bevor er ablehnt die Vorteile der Unentgeltlichkeit der Justiz – Notwendigkeit für die Partei, das Recht zu beweisen – Regress nicht bekannt, mit Entschlossenheit und Beobachtung”. TJSP, Instrument -2093894-35.2019.8.26.0000.

10. „INSTRUMENT AUFRUF – KOSTENLOSE RECHTSUNTERSTÜTZUNG – ABLEHNUNG – Unangemessen – Obwohl Artikel 99 Absatz 3 der Zivilprozessordnung die Vermutung der Richtigkeit der von der Partei unterzeichneten Behauptung der Unterversorgung befürwortet, falls es Elemente gibt die diese Vermutung ausschließen, muss der Richter der Partei, die ihre finanzielle Unzulänglichkeit nachweist, – Verweigerung des Leistungsplans – Unzulässigkeit – Verstoß gegen die Bestimmungen des § 99 Abs damit der Richter den Beschwerdeführer vorlädt, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung nachzuweisen – RECHTSBEHELF MIT BESTIMMUNG“. Zwischen Beschwerde Nr. 2089155-63.2021.8.26.0000. Berichterstatter: mind. Luis Fernando Nishi. São Paulo, SP, 25. Mai 2021.

11. Neue Zivilprozessordnung: Wichtigste Änderungen in der Zivilprozessordnung, Koord. Luiz Antonio Giampauolo, 2014, p. 28.

12. „SOZIALE SICHERHEIT. INSS-AUFRUF. AUFHEBUNG DER FREIEN JUSTIZ. ARTIKEL 98, 99 UND 100 CPC. ENTLASSUNG. – Das INSS beantragte im Berufungsverfahren den Widerruf der Gerichtsfreiheit – Das Ursprungsgericht gewährte der Beschwerdeführerin die Gerichtsfreiheit und entschied über die Vorladung – Das INSS legte Berufung ein, focht die Gerichtsfreiheit jedoch nicht unter den im Artikel empfohlenen Bedingungen an 100 StPO – Der Antrag auf Widerruf der Rechtspflege kann jederzeit im Laufe des Verfahrens gestellt werden. Wie aus Artikel 98 § 3 CPC hervorgeht, setzt ein solcher Antrag jedoch den Nachweis voraus, dass eine Änderung der Situation eingetreten ist, die Anlass zur Gewährung der Zuwendung gegeben hat – In diesem Fall die Elemente, auf die hingewiesen wurde des Beklagten zur Stützung seines Antrags auf Widerruf der Justiz sind dieselben, die bereits zum Zeitpunkt der Gewährung des Kopfgeldes in den Verfahrensakten enthalten waren und auf die keine rechtzeitige Anfechtung durch die Gemeinde in der Verteidigung erfolgte – Der Antrag auf Widerruf der unentgeltlichen Justiz wurde abgelehnt – Rechtsmittel bekannt und fehlt“.

„WIDERRUF DER FREIEN JUSTIZ. Fehlen von Beweisen zum Nachweis des Nichtvorliegens der Voraussetzungen, die zur Gewährung der Verfahrens Entschädigung geführt haben. Unterzeichnete Erklärungen, die eine iuris-tantum-Vermutung haben. Etwaige Arglist des Gläubigers wird nicht mit dem Widerruf der unentgeltlichen Prozesskostenhilfe geahndet. Satz in diesem Teil geändert. bereitgestellte Ressource“.

„INSTRUMENT APPELL. ANTRAG AUF WIDERSPRUCH DER FREIEN GERECHTIGKEIT. Die Wahrnehmung der im Jahresabschluss ausgewiesenen aussagekräftigen Einkünfte des Verfassers stellt einen Umstand dar, der zum Widerruf des zuvor erteilten JG berechtigt. Präzedenzfälle dieser Klasse“.

13. Zivilprozessordnung.

14. Nachlass Gebühren.

[1] Rechtsanwalt – Masterstudent im Zivilprozessrecht an der Päpstlichen Katholischen Universität von São Paulo – PUC-SP. – Spezialisierung auf Zivilprozessrecht von der Päpstlichen Katholischen Universität von São Paulo – PUC-SP, vom Gerichtshof von São Paulo zertifizierte Mediatorin, Professorin und Koordinatorin des betreuten Praktikums des Rechtskurses am Salesiano University Center von São Paulo – UNISAL, Beratender Professor des betreuten Praktikums an der Universität Cruzeiro do Sul – UNICSUL, Präsident der OAB-Kommission, geht an die Fakultät der 125. Untersektion Santana – São Paulo Lawyers Association, Verteidiger des 5. Ethik Gerichts der Brasilianischen Anwaltsvereinigung – Zweigstelle São Paulo, Abschluss in Rechtswissenschaften an der Faculdade Metropolitana Unida – FMU/SP. ORCID: 0000-0003-1640-1645.

[2] Berater. ORCID: 0000-0002-4464-0128.

Gesendet: Dezember 2021.

Genehmigt: April 2022.

Rate this post
Elisa da Penha de Melo Romano Reis

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Pesquisar por categoria…
Este anúncio ajuda a manter a Educação gratuita