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Juristisches Geschäft Verfahren: Die neue Rolle der Parteien innerhalb des Verfahrensverhältnisses und die Rolle des Richters

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BUCCO, Bruna Maiolino [1]

BUCCO, Bruna Maiolino. Juristisches Geschäft Verfahren: Die neue Rolle der Parteien innerhalb des Verfahrensverhältnisses und die Rolle des Richters. Revista Científica Multidisciplinar Núcleo do Conhecimento. Jahr 06, Ed. 01, Vol. 05, pp. 144-157. Januar 2021. ISSN: 2448-0959, Zugangslink:  https://www.nucleodoconhecimento.com.br/gesetz/juristisches-geschaeft     

ABSTRAKT

Das brasilianische Verfahrensrecht wurde mit dem Inkrafttreten der neuen Zivilprozessordnung im Jahr 2016 mehrfach geändert und erweitert. Einige bestehende Institute wurden überarbeitet, um den in Zivilprozessordnung/ 15 ausdrücklich vorgesehenen Grundsätzen zu entsprechen. Darunter befindet sich das verfahrensrechtliche Geschäft. Zivilprozessordnung/ 15 behielt das typische Verfahrensgeschäft bei, das bereits in Zivilprozessordnung/ 73 vorhanden war, und erweiterte das Spektrum, indem es Kunst einbrachte. 190 der Zivilprozessordnung-Vorhersage über die Möglichkeit, atypische Verfahrenskonventionen durchzuführen. Aus diesem Grund zielte unsere Studie als Ergebnis der Entstehung dieser neuen Art von Handlung darauf ab, durch die Analyse und Interpretation der verfügbaren Bibliographien zu diesem Thema die Beteiligung des Richters im Hinblick auf die Erweiterung der Autonomie und der gegebenen Freiheit zu untersuchen an die Parteien im Prozess. Es ist uns gelungen festzustellen, dass in einigen Situationen die Willensbekundung des Richters für die Gültigkeit des Verfahrensabkommens von wesentlicher Bedeutung ist, ohne dass dies einen Affront gegen die Kunst darstellt. 190 von Zivilprozessordnung/ 15, noch auf den Grundsatz der Selbstregulierung des Willens der Parteien.

Schlüsselwörter: atypische verfahrensrechtliche Angelegenheiten, Protagonismus der Parteien, Leistung des Richters, Gültigkeit der Konventionen.

1. EINLEITENDE ÜBERLEGUNGEN

Einige Jahre nach Inkrafttreten der Zivilprozessordnung von 2015 durchdringen noch immer viele Debatten und Überlegungen die Verfahrensgemeinschaft hinsichtlich der Konturen, die das neue Verfahrensdiplom den bereits oft bekannten Instituten verleiht.

Der Publizismus, der seit jeher die Verfahrensregeln regelt, erwies sich als Hindernis für die von den Parteien vorgeschlagenen Verfahrensänderungen, da diese Regeln traditionell als nebeneinander existierend verstanden wurden.

In Zivilprozessordnung/ 73 waren jedoch bereits verfahrensrechtliche Vereinbarungen enthalten, die mit der Einführung der neuen Zivilprozessordnung eine neue Ausdehnung erlangten. Die frühere Zivilprozessordnung enthielt die Vorhersage einiger Hypothesen typischer Verfahrensabkommen, wie zum Beispiel: die Wahl des Gerichts, die Konventionen zur Beweislast und die Aussetzung des Verfahrens. Die Zivilprozessordnung/ 15 wurde jedoch durch die Einführung ihrer Kunst innoviert. 190 die Möglichkeit, atypische Rechtsgeschäfte abzuschließen (AURELLI, 2017), basierend auf dem Prinzip der Zusammenarbeit und Angemessenheit. Daher wurden drei wesentliche Neuheiten verankert: das Prinzip der Verfahrensadäquanz, die allgemeine Klausel atypischer Verfahrensabkommen und das Prinzip der Achtung der Selbstwiederherstellung des Willens der Parteien (POMJÉ, 2017).

Mit dieser Bestimmung wurde die Möglichkeit von Verhandlungen in allen Bereichen des Verfahrensrechts eröffnet, wie zum Beispiel: Beweismittel, Einhaltung von Urteilen, Verfahrensfristen; Ohne dass die Rechtsstreitigen nur an die typischen Verfahrenskonventionen gebunden sind, können die Parteien auch über Verfahrensfragen verhandeln, wie dies bei den Konventionen über kürzere Riten der Fall ist, um die Ursachen zu vereinfachen (FERNANDES, 2017).

Bei so vielen Änderungen, die sich aus dem neuen Kodex ergaben, wurde die Frage aufgeworfen, welche Rolle der Richter angesichts all dieser neuen Bewegung spielen würde, die in Zivilprozessordnung / 15 gezeigt wurde und die den Parteien eine größere Bedeutung einbrachte Das Hauptziel besteht darin, die Effektivität des Prozesses und in einigen Fällen die Geschwindigkeit zu erhöhen.

Hätte der im Zivilrecht so verbreitete Publizismus der Verfahrensregeln dem Privatismus Platz gemacht?

Unter der ganzen Reihe von verfahrensrechtlichen Vereinbarungen, die mit dem neuen Verfahrensgesetz möglich wurden, sehen wir die Notwendigkeit, dass der Richter handelt, damit sich die Gültigkeit dieser Handlungen ändert, abhängig von der Art der festgelegten Verfahrenskonvention, die eine neue Beziehung herstellt mit den Parteien und dem Prozess. Würde er in diesen Fällen Teil des Prozesses sein? Würde Kunst. 190, Caput von Zivilprozessordnung / 15 auch an den Richter gerichtet?

2. ÜBERBLICK ÜBER VERFAHRENSRECHTLICHE UNTERNEHMEN IN ZIVILPROZESSORDNUNG / 15

Abhängig von Mouzalas; Terceiro Neto und Madruga (2016, S. 303) “Der Begriff des prozessualen Rechtsgeschäfts leitet sich aus dem Begriff des Geschäfts ab, der mit dem des Verfahrensrechts verbunden ist.” Das Rechtsgeschäft ist zusammen mit dem Rechtsakt stricto sensu eine Art der Gattung Rechtsakt lato sensu. Der Unterschied zwischen beiden beruht auf der Tatsache, dass in diesem Fall die Auswirkungen zuvor durch den Willen der Parteien festgestellt und unveränderlich sind, während in diesem Fall das Recht zulässig ist, so dass die Parteien in bestimmten Grenzen ihre Interessen entsprechend regeln zu ihrer Bequemlichkeit.

Das Institut für Verfahrensgeschäfte ist keine Neuheit des neuen Verfahrensgesetzes, da es bereits in Zivilprozessordnung / 73 enthalten ist. Die Neuheit liegt in der Möglichkeit, diese Geschäfte auf atypische Weise zu betreiben, eine Vorhersage, die den Parteien innerhalb des Prozesses eine breitere und effektivere Leistung brachte.

Bevor jedoch auf die Details des Themas eingegangen wird, ist zu beachten, dass die Grundregeln auch die Anwendung von Verfahrenskonventionen durchdringen und insbesondere das in der Kunst verankerte Prinzip der Zusammenarbeit zu beachten sind. 6 von Zivilprozessordnung / 15, da es “den Parteien eine größere Rolle bei der Durchführung des Prozesses garantiert, ihnen Chancen bietet und sich aktiv an der Lösung von Konflikten und der Wirksamkeit der Vormundschaft beteiligt”. (AURELLI, 2017, S. 48). Diese Wirksamkeit wird auch als eine der Folgen der neuen Zivilprozessordnung dargestellt, da alle Verfahrensgegenstände nach dem Grundsatz der Zusammenarbeit stets als endgültiges Ziel faire und wirksame Verdienstentscheidungen anstreben müssen, die in angemessener Zeit getroffen werden.

Die Doktrin unterteilt die atypischen Konventionen in zwei Typen: diejenigen, die das Verfahren ändern (Fristen, Forensik, Anhörungen) und diejenigen, die das Rechtssystem der Parteien ändern (Belastungen, Pflichten, Befugnisse, Fakultäten). Das Gesetz beschränkte nur das Geschäft, das sich mit Verfahren befasst, auf die Notwendigkeit, sich an die Besonderheiten des Konflikts anzupassen, und ist nicht unbedingt erforderlich, wenn es um Verfahrensvereinbarungen geht, die sich mit dem Rechtssystem der Parteien befassen. Es gibt jedoch keine Hindernisse für die Ablehnung beider Typen, wenn Sinnlosigkeit oder Unzulänglichkeit aufgrund von Missachtung von Treu und Glauben, sozialer Funktion oder einem grundlegenden Standard von Zivilprozessordnung / 15 festgestellt wird, wie wir später sehen werden (BANDEIRA, 2015).

In Bezug auf die Klassifikationen ist unter vielen, die die verfahrensrechtlichen Unternehmen erhalten können, die Klassifizierung in Bezug auf die Typizität besonders relevant, die in typische und atypische verfahrenstechnische Geschäfte unterteilt ist. Die typischen sind diejenigen, die ihre ständige Bestimmung im Gesetz haben, und jede Handlung der Parteien in Bezug auf ihre Regulierung ist wesentlich (CUNHA, 2015).

Beispiele für typische Rechtsgeschäfte in Zivilprozessordnung / 15 sind: die Wahl des Gerichts (Art. 63 Zivilprozessordnung / 15); die Ausweitung der Zuständigkeit (Artikel 65 Zivilprozessordnung / 15); den Zeitplan für die Ausübung von Verfahrenshandlungen (Art. 191 Zivilprozessordnung / 15); den Verzicht auf die Laufzeit (Artikel 225 Zivilprozessordnung / 15); die Aussetzung des Verfahrens (Art. 313, II Zivilprozessordnung / 15) und die Verfahrensorganisation (Art. 357 Abs. 2 Zivilprozessordnung / 15).

Atypische Rechtsgeschäfte sind dagegen in der Kunst ausdrücklich vorgesehen. 190 des Zivilprozessordnung, der ein allgemeiner Standard für das Verfahrensgeschäft ist und vorsieht

In Bezug auf das Verfahren zu Rechten, die eine Selbstzusammensetzung zulassen, ist es den voll fähigen Parteien gestattet, Änderungen im Verfahren festzulegen, um es an die Besonderheiten des Einzelfalls anzupassen und ihre Belastungen, Befugnisse, Befugnisse und Verfahrenspflichten vorher zu vereinbaren oder während des Prozesses.

Tatsächlich brachte die neue Zivilprozessordnung eine Reihe von Regeln mit sich, die sich mit Verhandlungen über den Prozess befassen. Laut Didier Jr. (2017, S.169) “art. 190 und art. 200 der Zivilprozessordnung sind der Kern des Mikrosystems und müssen gemeinsam interpretiert werden, da sie das dogmatische Verhandlungsmodell über den Prozess im brasilianischen Zivilprozessrecht wiederherstellen.”

Aus der Diktion von Artikel 190 können wir daher schließen, dass der neue Zivilprozessordnung “die Möglichkeit vorsieht, dass die Parteien, solange sie in der Lage und betroffen sind und sich mit Rechten befassen, die eine Selbstzusammensetzung zulassen, Änderungen im Anpassungsverfahren vorsehen es auf die Besonderheiten der Ursache “(NEVES, 2016), wodurch in diesem Ton eine allgemeine Verhandlungsklausel geschaffen wird, die den Parteien Autonomie und Unabhängigkeit bringt, sich außerhalb der in typischen Verfahrensabkommen vorgesehenen Vereinbarungen zu einigen.

Eine weitere wichtige Einstufung hängt mit der Bereitschaft der Parteien zusammen, das verfahrensrechtliche Geschäft zu betreiben. Ein Teil der Doktrin berücksichtigt das Bestehen einseitiger Verfahrensabkommen, wenn auf den Antrag verzichtet und dieser anerkannt wird. Kunst. 190 des neuen Zivilprozessordnung beinhaltet die Bereitstellung bilateraler prozessualer Rechtstransaktionen, und die Zustimmung der Parteien ist für deren Perfektionierung von wesentlicher Bedeutung. Und schließlich besteht die Möglichkeit, dass die Verfahrensvereinbarung plurilateral ist, wenn die Vereinbarung nicht nur zwischen den Parteien, sondern auch mit der beteiligten Gerichtsbarkeit (Richter oder Gericht) stattfindet, wie wir anhand des Zeitpunkts des Verfahrens sehen können in der Kunst. 191 von Zivilprozessordnung / 15 oder mit gemeinsamer Hygiene, vorgesehen in Kunst. 357, §3 Zivilprozessordnung / 15 “(NEVES, 2016, S. 303).

In diesem Zusammenhang wird die in Art. 190 von Zivilprozessordnung / 15 hat die Möglichkeit, sowohl prozessual als auch präprozedural durchgeführt zu werden. Wenn dies vor Beginn des Verfahrens erfolgt, kann dies durch eine Vertragsklausel oder durch ein separates Instrument erfolgen. Wenn es während des Verfahrens unterzeichnet wird, kann es außergerichtlich erfolgen und vor Gericht oder vor Gericht in Anwesenheit des Richters oder Schlichters eingereicht werden / mediator ”(idem, S. 306/307).

Darüber hinaus gilt die Regel, dass in Bezug auf den Prozess der Rechte, die die Selbstzusammensetzung zulassen, keine gerichtliche Genehmigung des unterzeichneten Rechtsverfahrens erforderlich ist, damit es sich als wirksam erweist. Es muss sich jedoch dem Gesetz unterwerfen Gültigkeitskontrolle durch den Richter, Ablehnung des Antrags in Fällen, in denen die Nichtigkeit vorliegt oder in einem Haftungsvertrag missbraucht wird oder in denen eine der Parteien offensichtlich verwundbar ist.

Obwohl die Bereitstellung von Kunst. 190 von Zivilprozessordnung/ 15 ist auf Rechte beschränkt, die Selbstzusammensetzung zulassen. Die Doktrin ist sich einig, dass die gesetzliche Bestimmung perfekt auf nicht verfügbare Rechte anwendbar ist, vorausgesetzt, die durch die Nichtverfügbarkeit geschützte Partei ist der Begünstigte, der das Gegenteil verkauft (MOUZALAS; TERCEIRO NETO; MADRUGA, 2016). Dies liegt daran, dass man nicht verfügbare Rechte nicht mit Rechten verwechseln sollte, die keine Selbstzusammensetzung zulassen, da die Selbstzusammensetzung nicht das Ziel eines materiellen Rechts hat, sondern vielmehr die Art und Weise der Ausübung des Rechts, wie zum Beispiel die Modi und Einhaltung der Verpflichtung.

Infolge dieser relevanten Unterscheidung entstand die Möglichkeit, Verfahrenskonventionen auf Kollektivverfahren anzuwenden, obwohl sie sich mit nicht verfügbaren Rechten befassen und die Staatsanwaltschaft als Teil der Klage haben (NEVES, 2016). In diesem Sinne ist es das Verständnis des Civil Proceduralist Forum in den Erklärungen 253 und 255 (Erklärung 253 der FPPC: „Die Staatsanwaltschaft kann ein Verfahrensabkommen abschließen, wenn sie als Partei handelt.“; Erklärung 255 der FPPC: “Es ist zulässig, ein Verfahrenskonventionskollektiv zu schließen.”).

3. GRENZEN FÜR DAS VERFAHRENSRECHTLICHE GESCHÄFT

Durch sorgfältiges Lesen der neuen Zivilprozessordnung kann leicht festgestellt werden, dass die Freiheit der Parteien, sich auf das Verfahren oder den Status von Verfahrenspositionen zu einigen, gestiegen ist, wodurch der Prozess demokratischer und effektiver wird und die angestrebten Ziele erreicht werden von den Prozessparteien in geringerem Umfang. Zeit. Die Vorteile, die durch die Erhöhung der Möglichkeiten zur Verwendung von Verfahrenskonventionen erzielt werden, können jedoch keine ausreichende Rechtfertigung dafür sein, dass sie ohne Einhaltung von Grenzen wahllos gehandelt werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Doktrin verstanden, dass die grundlegenden Normen die Befugnisse der Parteien zur Gründung von prozessualen Rechtsgeschäften in erster Linie einschränken. Dies liegt daran, dass diese Konventionen nicht gegen die Mindestgarantien des Prozesses verstoßen können, das heißt, sie können nicht vor ein ordnungsgemäßes rechtliches Verfahren gestellt werden.

Der Grundsatz von Treu und Glauben durchdringt das gesamte Rechtssystem einschließlich der Verfahrensregeln. Ausdrücklich in der Kunst vorgesehen. Gemäß Artikel 5 der Zivilprozessordnung / 15 dürfen die Parteien nicht in gutem Glauben und in prozessualer Loyalität von ihren Pflichten abweichen und müssen in all ihren Erscheinungsformen mit Redlichkeit und Rechtschaffenheit handeln, was es dem Richter in diesem Moment ermöglicht, zu handeln, um sich zurückzuhalten dass ausgehandelte Verfahrenshandlungen ohne guten Glauben praktiziert werden (idem, S. 311).

Eine weitere in der Doktrin vorgesehene Einschränkung besteht im Grundsatz der Öffentlichkeitsarbeit, da es den Parteien nicht gestattet wäre, die Öffentlichkeitsarbeit aus den durchgeführten Handlungen zu entfernen, neue Hypothesen zur Geheimhaltung der Justiz aufzustellen oder die für die jeweiligen Bestimmungen vorgesehenen Hypothesen auszuschließen Fall. Somit wird angenommen, dass Kunst. 11 von Zivilprozessordnung / 15 ist absolut und kann nicht durch Konvention der Parteien angewendet werden.

Ebenso dürfen die Parteien die Anwendung einschlägiger Vorschriften nicht ausschließen. Als Annahme davon wird davon ausgegangen, dass sie den Verfahrensgegenständen gesetzlich auferlegt sind und die Parteien daher keine Willensvereinbarung über die Anwendung oder Nichtanwendung solcher Regeln treffen können.

Als Beispiele für die Unmöglichkeit, relevante Regeln aufgrund einer Willensvereinbarung zwischen den Parteien zu ändern, stellt Daniel A. A. Neves (2016, S.313) klar

Mit der Begründung, dass die Parteien nicht von den einschlägigen Vorschriften abweichen können, ist es nicht gestattet, die Zulassung illegaler Beweismittel zu regeln, die Teilnahme des Staatsanwalts auszuschließen, wenn das Gesetz ihre Anwesenheit vorschreibt, und die Priorität des Urteils festzulegen, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist , neue Ressourcen zu schaffen oder ihre Eignungshypothese zu erweitern, die Regel der absoluten Zuständigkeit zu ändern, eine Hypothese über Rücktrittsmaßnahmen und andere Maßnahmen zu erstellen, die dazu neigen, die Rechtskraft abzulehnen, auf das Vorhandensein notwendiger Rechtsstreitigkeiten zu verzichten usw.

Es ist jedoch nicht einfach, die Beschränkungen zu definieren, denen die Willensvereinbarung in Verfahrenskonventionen unterliegt, und erfordert ständige Arbeit von Rechtsprechung und Doktrin, um solche Beschränkungen auf der Grundlage der Grundregeln von Zivilprozessordnung / 15 und der verfassungsmäßigen Lesart des Prozesses zu definieren.

Aus diesem Grund sind sowohl die Erklärungen des Ständigen Forums der Zivilprozessualisten (FPPC) als auch die Erklärungen der Schule für die Ausbildung von Richtern (ENFAM) so wichtig geworden, dass sie darauf geachtet haben, im Einzelfall darauf hinzuweisen. Fallbasis, Hypothesen, in denen sie verwendet werden können oder nicht. verwendet das prozessuale Rechtsgeschäft.

Für die FPPC sind folgende zulässig: ein nicht durchsetzbarer Pakt; Vereinbarung zur Verlängerung der Bedingungen der Parteien jeglicher Art; verfahrenstechnische Aufteilungsvereinbarung; Entlassung des technischen Assistenten einvernehmlich; Vereinbarung, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde zurückzuziehen; Vereinbarung, die vorläufige Vollstreckung nicht zu fördern; Mediationspakt oder außergerichtliche Schlichtung oder Mediation gemäß Art. 334; Pakt für den vertraglichen Ausschluss von der Schlichtungs- oder Mediationsverhandlung gemäß at. 334; Pakt für die vorherige Verfügbarkeit von Unterlagen (Pakt zur Offenlegung), einschließlich der Festlegung von Verhandlungssanktionen, unbeschadet von Zwangs-, Pflicht-, Überhebungs- oder Induktionsmaßnahmen; Bereitstellung alternativer Kommunikationsmittel zwischen den Parteien; Vereinbarung zur Durchführung einer mündlichen Unterstützung; Vereinbarung zur Verlängerung der mündlichen Unterstützungszeit; frühes Urteil über konventionelle Verdienste; Beweiskonvention; Verkürzung der Verfahrensfristen, um die Sicherheit bei der vorläufigen Erfüllung des Urteils zu gewährleisten (Statements 19, 21 und 262).

Für die FPPC sind Rechtsgeschäfte zur Änderung der absoluten Zuständigkeit unzulässig; Vereinbarung zur Abschaffung der ersten Instanz mit Ausnahme der Staatsanwaltschaft, die die Teilnahme von Amicus Curiae verbietet (Statements 20, 253 und 392).

Für ENFAM sind Rechtsgeschäfte, die die Befugnisse des Richters beeinträchtigen, nicht akzeptabel, z. B. solche, die: ihre Weisungs- oder Sanktionsbefugnisse auf beispiellose Rechtsstreitigkeiten beschränken; vom Richterstaat die Kontrolle über die Legitimität der Parteien oder die Einreise von amicus curiae abziehen; neue Hypothesen der Nichtwiederherstellbarkeit, Kündigung oder mündlichen Unterstützung einführen, die nicht gesetzlich vorgesehen sind; die Beurteilung des Konflikts auf der Grundlage eines Gesetzes vorsehen, das sich vom geltenden nationalen Recht unterscheidet; und die Priorität des Urteils festlegen, das nicht gesetzlich vorgesehen ist (Erklärung 36). Und Verfahrenskonventionen, die gegen die verfassungsmäßigen Garantien des Prozesses verstoßen, sind null und nichtig, beispielsweise solche, die: die Verwendung illegaler Beweise genehmigen; die Publizität des Prozesses über die ausdrücklich gesetzlich vorgesehenen Fälle hinaus einschränken; das Regime der absoluten Kompetenz ändern; und verzichten Sie auf die Pflicht zur Motivation (Statement 37) (NEVES, 2016, S. 316/317).

4. DIE ROLLE DES RICHTERS VOR DER IM PROZESSUELLEN RECHTLICHEN GESCHÄFT FESTGELEGTEN VEREINBARUNG

Heutzutage ist die Rolle der Jury in Bezug auf die Anwendung von Kunst. 190 von Zivilprozessordnung / 15 und ob dies eine Einschränkung der Befugnisse des Richters darstellen würde, verstanden hier sowohl die Richter ersten Grades als auch die Gerichte.

Bei der Wiederaufnahme des Verständnisses der Verfahrensregeln im Lichte von Zivilprozessordnung / 73 wurden diese als vorwiegend zwingend angesehen, dh sie wurden weder von Prozessparteien noch vom Richter geändert, und es ist nicht möglich, Verfahren oder rechtliche Regelungen zu vereinbaren der Parteien. Das Zivilprozessrecht unterliegt jedoch auch dem Bereich der Freiheit, obwohl es Teil des öffentlichen Rechts ist und der unter dem Einfluss der Autonomie, die die Kläger im Bereich des materiellen Rechts ausüben müssen, ihre Einreisebefugnisse erweitert hat Verfahrenskonventionen (POMJÉ, 2017), die in der ausdrücklichen Bestimmung von Zivilprozessordnung / 15 über die Möglichkeit der Durchführung atypischer Verfahrensabkommen gipfeln.

Mit den Worten von Pedro Henrique Nogueira: “Das Verfahrensgeschäft bestand bereits unter der Schirmherrschaft der vorherigen Gesetzgebung, aber es gab nie einen solchen Raum für die Beteiligung von Prozessparteien an der Entwicklung der Zuständigkeitstätigkeit, bis die Parteien dies befähigten verhandeln das Verfahren selbst.” (NOGUEIRA, 2016, S. 255).

Bekanntlich erfordert die in der neuen Zivilprozessordnung festgelegte Regel keine gerichtliche Genehmigung für die Gültigkeit von Verfahrenskonventionen, kann jedoch für Verfahrensabkommen erforderlich sein, die auf Änderungen des Verfahrens abzielen, wie dies in Fällen des Rücktritts der Fall ist (Art. 200, § ú des Zivilprozessordnung) und einvernehmliche Organisation des Prozesses (Art. 357, §2 des Zivilprozessordnung).

Dieses Mal wird das verfahrensrechtliche Geschäft weiterhin von der Bereitschaft der Parteien zur Ausübung des Gesetzes geprägt sein, was zu ihrem Wunsch beiträgt, eine bestimmte Rechtswirkung zu erzielen. Für eine bestimmte Situation wird eine Rechtsregel gewählt (DIDIER JR., 2017, S. 169). Hierbei handelt es sich um Verfahrensabkommen, die den vom Richter genehmigten Rechtsstatus nicht beeinträchtigen, da die Leistung des Richters für die Erfüllung dieser Gültigkeitsanforderungen von wesentlicher Bedeutung ist.

Ausnahmsweise benötigen einige von den Parteien gewählte Rechtsakte, wie bereits bekannt gegeben, eine gerichtliche Genehmigung, um ihre Auswirkungen auf den Prozess zu haben. Alle prozessualen Rechtsgeschäfte werden jedoch der Prüfung des Richters hinsichtlich der Überprüfung ihrer Gültigkeit innerhalb des Rechtssystems unterzogen, wobei die Anwesenheit von wesentlicher Bedeutung ist von drei Anforderungen: Die Zelebranten müssen fähig sein; Der Gegenstand muss rechtmäßig sein und eine gesetzlich vorgeschriebene oder nicht gesetzlich verbotene Form einhalten (Art. 104, 166 und 167, alle CC).

Darüber hinaus ist die in der Kunst enthaltene Bestimmung zu erwähnen. 190, §ú des Zivilprozessordnung, der es dem Richter ermöglicht, auf Anfrage oder von Amts wegen die ungültige oder missbräuchliche Konvention zu missachten und damit die Gültigkeitskontrolle über Verfahrenskonventionen auszuüben. Sie müssen jedoch die allgemeine Regel zur Ungültigkeit des Verfahrens beachten und sie nur dann für null erklären, wenn der Schaden nachgewiesen ist (ALMEIDA, 2014).

Es ist auch notwendig, dass der Richter zwei negative Anforderungen zur Validierung einer Handlung beachtet: Missbrauch und die rechtliche Situation des Richters. Laut Avelino (2016, S. 331) “(…) muss die Kontrolle über seine Gültigkeit zu einem negativen Ergebnis geführt haben, wenn der Deal über das Verfahren in unzulässiger Weise die Leistung des Richters in diesem Prozess beeinflussen kann Ergebnis.”

Die in Art. 190, §ú des Zivilprozessordnung ist gebunden und nicht nach freiem Ermessen, sondern ermächtigt den Richter lediglich, die Kontrolle durchzuführen, um zu verhindern, dass die Parteien die ihnen vom Gerät übertragene Befugnis extrapolieren, um sicherzustellen, dass sie innerhalb der durch die Selbstregulierung genehmigten Grenzen bleiben des Willens. Die Bestimmung soll dem Richter auch verbieten, sich den Transaktionen zu widersetzen, und er muss proaktiv handeln, um das vereinbarte Verfahrensgeschäft umzusetzen.

In einer anderen Runde schreibt das Gesetz in einigen Situationen vor, dass der Richter seinen Willen zum Ausdruck bringen muss, damit die Verfahrenskonvention perfekt wird. Hier wird er auch als Gegenstand des Aktes gezeigt. Um in den Gültigkeitsplan einzutreten, ist es daher wichtig, dass sich der Richter positiv für die Bildung des Verfahrensgeschäfts ausdrückt, da es sich um eine plurilaterale Verfahrenskonvention handelt.

Es ist wichtig, die Unterscheidung zwischen der Verbriefung von Rechten in Bezug auf den Prozess und in Bezug auf das materielle Recht, das Gegenstand des Rechtsstreits ist, zu beachten. Mal sehen:

Wenn der Gesetzgeber die Abwicklung von Rechtsgeschäften in Bezug auf “Rechte, die Selbstzusammensetzung zulassen” zulässt, versteht es sich, dass die Hypothese der Kunst. 190 (atypisches Verfahrensgeschäft) gilt nicht für den Richter, da er nicht persönlich ein Recht (im Sinne einer subjektiven materiellen Rechtslage) besitzt, das als Gegenstand des Verfahrens zur Debatte gestellt wird, sofern es als Organ von fungiert Zuständigkeit. Es ist zu unterscheiden: Die Parteien haben Rechtssituationen, die sich sowohl auf den Prozess (verstanden als widersprüchliches Verfahren – Belastungen, Befugnisse, Pflichten, Fakultäten usw.) als auch auf das materielle Recht beziehen, das Gegenstand des Verfahrensrechtsverhältnisses ist. Der Richter sichert rechtliche Situationen im Zusammenhang mit dem Prozess (eingefügt in das widersprüchliche Verfahren), jedoch nicht in Bezug auf das besprochene materielle Gesetz (idem, S. 333).

Eine große Diskussion über die Beteiligung des Richters an der Bildung des Verfahrensgeschäfts, die im Rahmen der Lehre stattfindet, hängt mit der Tatsache zusammen, dass Kunst. 190, Caput von Zivilprozessordnung / 15, der sich nur mit Verfahrenskonventionen befasst, die von den Parteien geschlossen wurden. Fredie Didier Jr. (2017, S.169) geht davon aus, dass neben der Tatsache, dass es typische verfahrensrechtliche Vereinbarungen gibt, an denen der Richter beteiligt ist, die Vereinbarung des atypischen Gesetzes und die Mitbeteiligung des Richters nicht beeinträchtigt werden, und weist darauf hin “(…) Ohne Einmischung des Richters verhandeln zu können, ist mehr als mit der Teilnahme des Richters verhandeln zu können.”

Andere, wie Avelino (2016, S.334), sind der Ansicht, dass die Bestimmungen der Kunst. 190 des Zivilprozessordnung bezieht sich ausdrücklich auf die Parteien und darauf, dass die Legitimität des Richters als Miterklärer in einem prozessualen Rechtsgeschäft nicht durch das Gesetz gestützt würde, sondern durch den Grundsatz der Angemessenheit, da “der Grundsatz der Angemessenheit dazu dient das Verfahren gegebenenfalls anpassen, um die volle Wirksamkeit des staatlichen Schutzes des materiellen Rechts zu gewährleisten.”

Es gibt immer noch diejenigen, die nach Antônio do Passo Cabral (2016) den Richter nicht als Teil des Verfahrensgeschäfts betrachten, da er keine Autonomie oder Transaktionsfreiheit hätte, da er nicht über die Verhandlungsfähigkeit verfügt . Für den Kläger kann der Richter nicht integraler Bestandteil des Verfahrensgeschäfts sein, sondern nur der Parteien, und es liegt nur an ihm, ihn durch die Kontrolle seiner Gültigkeit zu ratifizieren oder zuzulassen.

In Bezug auf die typischen plurilateralen Verfahrenskonventionen haben wir als Hauptbeispiele den Verfahrenskalender (Art. 191 Zivilprozessordnung) und die gemeinsame Organisation des Prozesses (Art. 357 Abs. 3 Zivilprozessordnung).

Im Kalender legen die Parteien zusammen mit dem Richter die Daten fest, an denen die Handlungen durchgeführt werden sollen, und verzichten so auf künftige Vorladungen für die Ausübung der im Kalender vorgesehenen Handlungen und Anhörungen. Damit sind alle Charaktere im Prozess verknüpft, auch Dritte (CUNHA, 2017). Das Urteil als Ganzes unterliegt dem etablierten Verfahrensansatz, denn selbst wenn der Richter durch einen anderen ersetzt wird, bleibt die Einhaltung des Kalenders für den neuen Richter obligatorisch.

In Bezug auf die gemeinsame Organisation des Prozesses, der Diktion der Kunst. 357, Absatz 3 des Zivilprozessordnung, wird extrahiert, dass die Ursache für das Auftreten einer gemeinsamen Sanitärversorgung komplex sein muss. Daher ist „die Sanitärentscheidung eine komplexe Handlung, die, um gültig zu sein, die Beteiligung des Richters und der beteiligten Parteien erfordert widersprüchlich. Hier findet sich die Notwendigkeit der Beteiligung der Parteien und des Richters auch im Plan der Gültigkeit des Gesetzes, da alle Vertragsgegenstände. “ (AVELINO, 2016, S. 336).

Was die atypischen plurilateralen Verfahrensabkommen betrifft, so ist das Thema noch recht neu und es fehlen tiefere Abweichungen. Das Ständige Forum der Zivilprozessualisten sieht jedoch in seiner Erklärung 21 vor: “Die folgenden Abschlüsse sind unter anderem zulässig: Vereinbarung zur mündlichen Umsetzung Argumentation, Vereinbarung zur Verlängerung der mündlichen Verhandlungsfrist, Vorabentscheidung über konventionelle Verdienste, Beweiskonvention, Verkürzung der Verfahrensfristen.”

5. SCHLUSSFOLGERUNG

Alles, was in diesem kurzen Aufsatz enthüllt wurde, lässt uns erkennen, dass die neue Zivilprozessordnung die Freiheit der Parteien innerhalb des Prozesses verankert hat.

Es ist leicht zu erkennen, dass der Gesetzgeber beabsichtigte, den Parteien ein größeres Vorgehen auf der Suche nach der Wirksamkeit des Prozesses als geschicktes Instrument zu ermöglichen, um eine schnellere und gerechtere Entscheidung in der Sache zu treffen.

In diesem Sinne gewinnt das Prinzip der Zusammenarbeit eine besondere Bedeutung, da es sich zusammen mit den anderen Grundregeln von Zivilprozessordnung / 15 als Rahmen für den Ausbau des Verfahrensrechtsgeschäfts darstellt.

Wie in Zivilprozessordnung / 73 vorgesehen, ermöglichten die typischen Verfahrensabkommen den Parteien bereits, sich auf Verfahrensfragen zu einigen, selbst angesichts der Publizität und der Kohärenz dieser Regeln. Erst mit Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung wurde die Position der Parteien innerhalb des Verfahrensmarsches auf ein höheres Maß an Relevanz angehoben, und sie durften atypische Verfahrenskonventionen durchführen.

Kunst. 190 von Zivilprozessordnung / 15 brachte die allgemeine Regel für atypische prozessuale Rechtsabkommen und öffnete die Tür für die Unterzeichnung verschiedener Arten von Verfahrensabkommen. Als Beispiel können wir unter anderem die Nichtdurchsetzbarkeitsvereinbarung, die Verfahrenskostenvereinbarung und die einvernehmliche Entlassung eines technischen Assistenten nennen.

Zunächst die Selbstregulierung des Willens und die durch die Kunst auferlegten Grenzen respektieren. 190 des Zivilprozessordnung ist es Sache der Prozessparteien, in Verfahrensfragen ohne Beteiligung des Richters zu handeln, der nur in Fällen tätig werden sollte, in denen eine Homologation erforderlich ist, und stets die Gültigkeit der vorgelegten Verfahrenskonventionen zu überprüfen.

Es gibt jedoch Unterschiede in der Doktrin in Bezug auf die Geschäfte, in denen die Willensäußerung des Richters wesentlich ist, damit dies gültig ist. Wir verstehen, dass das nationale Rechtssystem keine Hindernisse für die Notwendigkeit einer Vereinbarung des Richters mit den Parteien darstellt, damit bestimmte Handlungen gebildet werden, wenn diese Konvergenz der Willen für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Geschäftsgültigkeit von grundlegender Bedeutung ist.

Die Tatsache, dass Kunst. 190 der Zivilprozessordnung, die die Befugnisse der Parteien erweitert haben und ihr mehr Autonomie und Verfahrensfreiheit geben, bedeutet kein Hindernis für die Leistung des Richters.

BIBLIOGRAPHISCHE REFERENZEN

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[1] Abschluss in Rechtswissenschaften an der UFRJ, Abschluss in Rechtswissenschaften und Strafverfahren an der UCAM, Abschluss in Zivilprozessrecht bei EBRADI.

Eingereicht: Oktober 2020.

Genehmigt: Januar 2021.

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Bruna Maiolino Bucco

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