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Internationale Verantwortung des Staates und menschenrechte: Der Fall des Maria da Penha Gesetzes in Brasilien

RC: 69342
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DOI: 10.32749/nucleodoconhecimento.com.br/gesetz/internationale-verantwortung

CONTEÚDO

ORIGINALER ARTIKEL

MACÊDO, Karen Vanderlei [1]

MACÊDO, Karen Vanderlei. Internationale Verantwortung des Staates und menschenrechte: Der Fall des Maria da Penha Gesetzes in Brasilien. Revista Científica Multidisciplinar Núcleo do Conhecimento. Jahrgang 05, Ed. 11, Vol. 22, S. 57-70. November 2020. ISSN: 2448-0959, Zugriffsverbindung: https://www.nucleodoconhecimento.com.br/gesetz/internationale-verantwortung, DOI: 10.32749/nucleodoconhecimento.com.br/gesetz/internationale-verantwortung

ZUSAMMENFASSUNG

Das zentrale Ziel dieses Artikels ist es, die internationale Verantwortung des brasilianischen Staates im Falle von Gewalt gegen Frauen zu analysieren, insbesondere für den Fall, der in Brasilien und außerhalb des Landes zum Sinn geworden ist, der die Beteiligung der Gewalt gegen Maria da Penha Maia Fernandes war, die heute von ihrem Ex-Mann praktiziert wird. Hier ist die Referenz der Fall 12.051 (Maria da Penha Maia Fernandes v. Brasilien), der am 20. August 1998 von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) eröffnet wurde. Von der Schnittstelle zwischen häuslicher Gewalt gegen Maria da Penha Maia Fernandes und dem Institute of International Responsibility wurde überprüft, wie die Anwendung eines internationalen Instituts durch die Interamerikanische Menschenrechtskommission der Organisation Amerikanischer Staaten (IACHR-OAS) die Schaffung von Rechtsvorschriften beeinflusste, die die Rechte der Frauen im brasilianischen Staat gewährleisten.

Schlüsselwörter: Internationale Verantwortung, OAS, Maria da Penha.

1. EINFÜHRUNG

Die Behandlung von Verantwortlichkeiten oder Reparationen im Bereich der Menschenrechtsverletzungen ist relativ neu. Dieses Thema nimmt Gestalt an nach der Barbarei des Zweiten Weltkriegs und anderen internationalen oder internen Konflikten, die sich im 20. Jahrhundert ereigneten und in denen sie schreckliche Folgen hatten. Für die Unversehrtheit der Menschen wurden die Entstehung und Weiterentwicklung von Systemen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte gefördert, wobei als relevante Beispiele die Fälle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte (ALEXANDRINO, 2017; BOTELHO; TABISZ, 2017; BOTELHO, 2005; RAMOS, 2005).

Der Schutz der Menschenrechte beruht auf dem Gedanken der Verantwortung der Staaten, der als Verpflichtung verstanden wird, dafür zu sorgen, dass diese Rechte nicht berührt oder verletzt werden, und dies ist besonders besorgniserregend, wenn Staaten Die Rechte ihrer Bürger und Personen innerhalb ihrer Grenzen verüben können (Botelho, 2005; Ramos, 2005). Um die Verteidigung der Grundrechte der Person zu verstehen, ist es notwendig zu klären, wo die Verpflichtung des Staates entsteht, das heißt, die internationale Verantwortung des Staates.

Ebenso ist es wichtig, die Praxis der internationalen staatlichen Verantwortung zu analysieren, d. h. aus einem konkreten Fall. Dies ist das Ziel dieses Artikels, die internationale Verantwortung Brasiliens angesichts eines Falles von Menschenrechtsverletzungen zu analysieren. Hier geht es um die Verletzung der Rechte der Frauen, insbesondere gegen Maria da Penha Maia Fernandes. Dieser Fall wurde sowohl national als auch international bekannt, nicht weil es sich um einen individuellen Appell handelt, sondern weil dieser besondere Appell in Brasilien an eine häufige Praxis appelliert wurde und immer noch ist, nämlich: Gewalt gegen Frauen, d. h. eine ständige Verletzung der Menschenrechte der brasilianischen Frauenbevölkerung.

Das zentrale Ziel dieses Artikels besteht daher darin, die internationale Verantwortung des brasilianischen Staates im Falle von Gewalt gegen Frauen zu analysieren, insbesondere für den Fall, der in Brasilien und außerhalb des Landes zum Sinn geworden ist, der die Vonminierung von Gewalt gegen Maria da Penha Maia Fernandes praktizierte, die heute von ihrem Ex-Mann praktiziert wird. Hier ist die Referenz der Fall 12.051 (Maria da Penha Maia Fernandes v. Brasilien), der am 20. August 1998 von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) eröffnet wurde.

Um diesen Artikel zu erreichen, wurde eine qualitative Analyse verwendet, insbesondere bei der Verwendung der Technik der bibliographischen Überprüfung zum Thema der internationalen Verantwortung, sowie über den Fall Maria da Penha Maia Fernandes. Es wurden auch Dokumente verwendet, wie Draft articles on Responsibility of States for Internationally Wrongful Acts (UN, 2001), die von der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Recht erstellt wurden, die für die Anwendung der internationalen staatlichen Verantwortung unerlässlich sind, sowie der Bericht 54/01, Fall 12.051, Maria da Penha Fernandes/Brasilien, vom 16.04.2001 (OAS, 2001).

Dieser Artikel gliedert sich in drei Teile: a) Aspekte der internationalen Verantwortung des Staates; b) kurzer Bericht über den Verlauf des Falles Maria da Penha Maia Fernandes, und; c) Zusammenhang zwischen der internationalen staatlichen Verantwortung und dem Fall Maria da Penha Maia Fernandes.

2. ASPEKTE DER INTERNATIONALEN VERANTWORTUNG DES STAATES

Als Institution des Völkerrechts hat die internationale Verantwortung ihren Ursprung im Gewohnheitsrecht und steht in Zusammenhang mit der Figur des Staates als einzigem Gegenstand des Völkerrechts, auf dem sie ursprünglich auf dem Schaden beruhte, der Staatsangehörigen eines Staates in einem anderen Staat entstanden ist. In der Folge wurde sie auf bewaffnete Konflikte zwischen Staaten angewandt und erstreckt sich derzeit auf alle rechtswidrigen Handlungen eines Staates, unbeschadet der Tatsache, dass die Zahl der internationalen Verantwortung derzeit für andere Angelegenheiten des Völkerrechts gilt, wie internationale Organisationen und Einzelpersonen (ALEXANDRINO, 2017; BOTELHO; TABISZ, 2017; BOTELHO, 2005; RAMOS, 2005).

Um die völkerrechtliche Verantwortung des Staates zu erklären, ist zunächst auf die Arten von Verantwortung zu verweisen, die dem Staat entstehen können. Darüber hinaus ist es wichtig, zwischen Bereichen zu unterscheiden, in denen Codierungsbemühungen unerlässlich sind. Das zeitgenössische Völkerrecht unterscheidet zwischen der internationalen Haftung, die durch rechtswidrige Handlungen von Staaten entsteht, und der Haftung, die ohne das Vorliegen einer rechtswidrigen Handlung aus der Durchführung von Tätigkeiten resultiert, die nicht verboten sind, wenn sie Dritten Schaden zufügen. Daher können Staaten auf der Grundlage des Völkerrechts auch dann eine internationale Haftung übernehmen, wenn ihre Rechtsakte anderen Staaten oder ihren Einwohnern grenzüberschreitenden Schaden zufügen (ALEXANDRINO, 2017; BOTELHO; TABISZ, 2017; BOTELHO, 2005; RAMOS, 2005).

Laut Ramos (2005, S. 53),

[…] es wird festgestellt, dass die internationale Verantwortung des Staates für einen Teil der Doktrin eine internationale Verpflichtung zur Wiedergutmachung im Angesicht einer früheren Verletzung der internationalen Norm besteht. Verantwortung ist ein wesentliches Merkmal eines Rechtssystems, da das internationale Verhaltenssystem beabsichtigt ist und seine Grundlage des Völkerrechts auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit zwischen den Staaten beruht. In der Tat beanspruchen alle Staaten die Einhaltung der Abkommen und Verträge, die ihnen zugute kommen, und können sich daher nicht weigern, die Abkommen und Verträge einzuhalten, da sie alle gleich sind. Daher kann ein Staat keine rechtliche Voraussetzung für sich beanspruchen, dass er den anderen nicht anerkennt.

Aus dem Vorstehenden geht hervor, dass eine von einem Staat begangene Handlung, die als internationale rechtswidrige Handlung ausgelegt wird, einer Kontrolle durch die Internationalen Gerichte unterliegen kann. Eine rechtswidrige Handlung ist eine Handlung, die einem internationalen Rechtssubjekt zuzurechnen ist, das, was eine Verletzung oder Verletzung des Völkerrechts darstellt, die Rechte anderer Subjekte dieses Systems oder sogar Rechte oder Interessen, auf die die internationale Gemeinschaft selbst Anspruch hätte, schädigt, was unter anderem die Verantwortung des Urhebers des Gesetzes zur Folge hätte (BOTELHO, 2005).

Die internationale rechtswidrige Handlung setzt sich aus zwei Elementen zusammen, nämlich einem subjektiven und einem objektiven Element. Wenn wir von dem subjektiven Element sprechen, beziehen wir uns auf das Verhalten, durch das internationale Vorschriften nicht eingehalten werden und dem Staat zugeschrieben werden können, wenn man bedenkt, dass dieses Subjekt des Völkerrechts eine moralische Person ist, die von ihren Organen handelt, individuell oder kollektiv, die ein dem Staat zuzurechnendes Ereignis erzeugt.

Das objektive Element des internationalen rechtswidrigen Aktes ist ein Verhalten, das eine Verletzung einer internationalen Verpflichtung des Staates darstellt. Nach Alexandrino (2017) und Botelho (2005) besteht die Verletzung einer internationalen Verpflichtung in der Unübereinstimmung zwischen dem Verhalten, das diese Verpflichtung vom Staat verlangt, und dem Verhalten, das der Staat tatsächlich beachtet, d. h. zwischen den Erfordernissen des Völkerrechts und der Realität der Tatsachen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Prüfung der rechtswidrigen Handlung infolge einer Verletzung einer völkerrechtlichen Verpflichtung dazu führen wird, dass Räumlichkeiten als Verpflichtungen aufgenommen werden, die durch einseitige Handlungen von Staaten oder durch Handlungen internationaler Organisationen übernommen werden.

Das Verhalten, das die rechtswidrige Handlung verursacht, kann aus einer Handlung oder Unterlassung oder einer Kombination aus beidem bestehen. Sie kann sich z. B. mit der Verkündung einer bestimmten internen Regel in einem bestimmten Fall manifestieren. Laut Alexandrino (2017), Botelho und Tabisz (2017), Botelho (2005) und Ramos (2005), bei der Beschreibung der Verletzung einer internationalen Verpflichtung, unterscheidet die Unvölkerrechtliche Kommission der Vereinten Nationen zwischen internationalen und nationalen Verbrechen. Das erste Konzept würde die Verletzung einer internationalen Verpflichtung implizieren, die so wichtig ist, die grundlegenden Interessen der internationalen Gemeinschaft zu wahren, dass ihre Verletzung von dieser Gemeinschaft als Ganzes als Verbrechen anerkannt wird.

Zu dieser ersten Kategorie gehören unter anderem schwerwiegende Verstöße gegen internationale Verpflichtungen von wesentlicher Bedeutung im Hinblick auf die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, das Recht auf Selbstbestimmung der Völker, den Schutz und den Schutz der menschlichen Umwelt und schwere Verletzungen. Und in großem Umfang eine internationale Verpflichtung von wesentlicher Bedeutung für den Schutz des Menschen, wie jene, die Sklaverei, Völkermord und Apartheid verbieten. Ein internationales Verbrechen und jede internationale illegale Handlung außer einem internationalen Verbrechen (ALEXANDRINO, 2017; BOTELHO; TABISZ, 2017; BOTELHO, 2005; RAMOS, 2005).

Im Hinblick auf das internationale Menschenrechtsrecht liegt die Verantwortung des Staates, wenn ein Staat gegen die Verpflichtung zur Achtung international anerkannter Menschenrechte verstößt. Diese Verpflichtung hat ihre Rechtsgrundlage in internationalen Abkommen, insbesondere in internationalen Menschenrechtsverträgen und insbesondere in den zwingenden Normen des Völkergewohnheitsrechts (jus cogens). So haben die Staaten nicht nur die Pflicht, die international anerkannten Menschenrechte zu achten, sondern auch die Pflicht, diese Rechte zu garantieren, was eine Verpflichtung zur Gewährleistung der Einhaltung internationaler Verpflichtungen durch Privatpersonen und die Verpflichtung zur Verhinderung von Verstößen mit sich bringen kann. Für den Fall, dass Staaten keine angemessene Sorgfalt walten lassen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen oder strukturierte Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, übernehmen die Regierungen sowohl rechtlich als auch moralisch Verantwortung. Was die Menschenrechte betrifft, so können wir sagen, dass es sich um erga omnes Verpflichtungen für Staaten handelt, d. h. sie sind eine Reihe universeller und verbindlicher Normen, die, wie in der Charta der Vereinten Nationen, die durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bekräftigt und von fast allen Staaten akzeptiert wird, für alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft verbindlich sind. (ALEXANDRINO, 2017; BOTELHO; TABISZ, 2017; BOTELHO, 2005; RAMOS, 2005).

Bei außergewöhnlich schweren rechtswidrigen Handlungen, die Staaten zuzurechnen sind, wird auch die internationale Verantwortung des Staates verschärft und kann sich mit beispielhaften oder abschreckenden Sanktionen manifestieren. Darüber hinaus kann die Haftung in solchen Fällen eine Verpflichtung zur Durchführung interner Gesetzesänderungen oder sogar zur Änderung ihrer Grundregel, einschließlich der Verpflichtungen von Drittstaaten, wie die Nichtanerkennung rechtswidriger Verhaltensweisen und die Verpflichtung zur Nichtkomitarbeit, mit sich bringen. Es sollte jedoch klargestellt werden, dass der Staat in Bezug auf seine Beteiligung an der Ausübung internationaler Verbrechen nicht angemessen kriminalisiert ist, d. h. ihm nicht die strafrechtliche Verantwortlichkeit, sondern die internationale Verantwortung und damit die Verpflichtung zur Reparatur und Gewährung von Garantien für Nichtwiederholungen (ALEXANDRINO, 2017; BOTELHO; TABISZ, 2017; BOTELHO, 2005; RAMOS, 2005; UN, 2001). So, so Ramos (2005, S. 60), “kann die internationale Gemeinschaft Sanktionen anwenden, um den Staat zur Achtung der Menschenrechte zu zwangen, der jetzt zum Status einer internationalen Verpflichtung erhoben wird.”

3. KURZER BERICHT ÜBER DEN WEG DES FALLES MARIA DA PENHA MAIA FERNANDES

In Brasilien wurde 1983 die brasilianische Staatsbürgerin Maria da Penha Maia Fernandes Opfer eines Doppelmordversuchs ihres Marco Antônio Herredia Viveiros, der damals Ökonom und Universitätsprofessor war. Der erste Versuch ereignete sich am 29. Mai, als er ihr im Schlaf in den Rücken schoss und sie verletzt und querschnittsgelähmt zurückließ. Während am 6. Juni, bei seiner zweiten Chance, versuchte er, sie beim Baden zu elektrocute (BASTERD, 2011).

Maria da Penha Maia Fernandes war nur eine von mehreren Frauen, die in Brasilien unter häuslicher Gewalt litten. Laut Santos und Izumino (2005) war Gewalt gegen Frauen nicht eindeutig kodifiziert. Den Autoren zufolge begann Brasilien in den 1980er Jahren mit der Erhebung von Daten über Gewalt gegen Frauen, und die Daten zeigten, dass es einen Unterschied im Auftreten von Gewalt zwischen Frauen und Männern gab. Während der 80er Jahre haben öffentliche und private Institutionen wichtige Forschungsarbeiten betrieben, die dazu beigetragen haben, die Lage im Land zu kartieren. In dieser Zeit begann sich auch die Literatur über Gewalt gegen Frauen zu entwickeln, um diesem Thema Sichtbarkeit zu verleihen.

Das Brasilianische Institut für Geographie und Statistik (IBGE) führte 1988 die erste nationale Erhebung zu dieser Gewalt durch und verfasste die Justiz- und Viktimisierungsbeilage. Laut Supplement machten Frauen 44 Prozent der Gesamtzahl der Opfer körperlicher Aggression im Land aus. Dies war die erste nationale Statistik, die nach Geschlecht in Fällen von Körperverletzung und Sachbeschädigungen aufgeschlüsselt wurde, die der Polizei gemeldet wurden (SANTOS; IZUMINO, 2005).

Diese Daten zeigen, dass Gewalt Männer und Frauen auf unterschiedliche Weise betrifft. Während für Frauen, ihre Häuser können gefährliche Orte und ihre Begleiter mögliche Aggressoren sein, Männer werden vor allem von Fremden auf der Straße angegriffen. Mit Ausnahme sexueller Belästigung identifizieren Ermittlungen wegen Gewalt gegen Frauen ihre Ehemänner oder Partner überwiegend als Aggressoren. Gewalt ist eines der Hauptprobleme der brasilianischen Gesellschaft. Brasilianische Frauen sind in zwei verschiedenen Szenarien mit gewalttätigen Situationen konfrontiert: als Frauen, die geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind, und als Bürger, die verschiedenen Formen von Gewalt ausgesetzt sind, die die brasilianische Gesellschaft betreffen. Diese Daten zeigen daher, dass Gewalt gegen Frauen, insbesondere Gewalt seitens ihres Ehepartners, ein komplexes und ernstes Phänomen ist, das die Einführung einer systematischen Methode zur Erhebung und Erstellung von Daten sowie die Annahme spezifischer Rechtsvorschriften und staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung des Problems erfordert (SANTOS; IZUMINO, 2005).

Laut Santos und Izumino (2005, S. 158) besteht bei Gewalt gegen Frauen ein Machtverhältnis zwischen Männern und Frauen, in seinen Worten:

Wir verteidigen einen Ansatz zur Gewalt gegen Frauen als Machtbeziehung, indem wir Macht nicht in absoluter und statischer Weise verstehen, die in der Regel von Männern über Frauen ausgeübt wird, da wir uns den Ansatz der patriarchalischen Herrschaft glauben lassen wollen, wenn auch nicht in einer dynamischen und relationalen Weise, die sowohl von Männern als auch von Frauen ausgeübt wird, wenn auch ungleichmäßig.

Dieses Machtverhältnis wurde im Fall der Gewalt gegen Maria da Penha Maia Fernandes bestätigt. Selbst als er den Staat suchte, um die Gewalttat, die er von seinem ehemaligen Partner erlitten hatte, zu kriminalisieren, entschied sich die Staatsjustiz, anstatt den Schaden legal zu reparieren, dafür, ihre Rolle nicht zu erfüllen, da der Aggressor von Maria da Penha auch nach der Verurteilung 15 Jahre in Freiheit verbrachte, also ohne Verurteilung in der Praxis. Dies geschieht, nach Santos und Izumino (2005, S. 155), um “[…] das traditionelle Bild der Familieninstitution und der Ehe zu bewahren”. Dies zeige, so die Autoren, dass die Forschung vor dem Maria da Penha-Gesetz gezeigt habe, dass die Justiz in der Praxis eine Versöhnung des Paares anstreben und den Aggressor nicht kriminalisieren wolle.

Wie bereits erwähnt, blieb der Aggressor von Maria da Penha, obwohl er vom Amtsgericht verurteilt wurde und nach fünfzehn Jahren noch auf freiem Fuß war, und sprach von aufeinanderfolgenden Verfahrensbeschwerden gegen die Urteilsentscheidung der Geschworenen. Angesichts dieser Tatsache ist es erwähnenswert, dass Brasilien sich 1994 verpflichtet hat, die Rechte der Frauen zu schützen und zu garantieren, insbesondere im Hinblick auf die Gewalt, die Frauen ständig erleidet, indem es ein internationales Übereinkommen zur Verhütung, Bestrafung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, dem “Convenção de Belém do Pará”, unterzeichnet hat.

Aus diesen Erkenntnissen wurde der Fall Maria da Penha Maia Fernandes nicht nur zu einem Fall einer alleinstehenden Frau, sondern auch zu brasilianischen Frauen, die ständig häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Und aus dem brutalen Fall von Gewalt gegen Maria da Penha im Jahr 1998 wurde die Interamerikanische Menschenrechtskommission der Organisation Amerikanischer Staaten (IACHR-OAS) provoziert, um die internationale Verantwortung des brasilianischen Staates zu analysieren.

4. INTERNATIONALE VERANTWORTUNG IM FALL MARIA DA PENHA

1998 motivierte die Straflosigkeit und Unwirksamkeit des Justizsystems angesichts häuslicher Gewalt gegen Frauen in Brasilien die Vorlage des Falles vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission der Organisation Amerikanischer Staaten (IACHR-OAS) durch eine gemeinsame Petition von CEJIL-Brasilien-Einrichtungen, dem Center for Justice and International Law und CLADEM-Brazil, dem Lateinamerikanischen und karibischen Komitee zur Verteidigung der Rechte der Frau (OAS, 2001).

Die Petenten behaupteten vor dem Internationalen Gerichtshof, dass die brasilianische Regierung jahrelang das eheliche Zusammenleben, die häusliche Gewalt, die in der Stadt Fortaleza im Bundesstaat Cearé verübt wurde, von Marco Antônio Heredia Viveiros gegen seine damalige Frau Maria da Penha, mit der er drei Töchter hatte, vergab, was in zwei Attentatsversuchen in seinem Haus und weiteren Übergriffen im Mai und Juni 1983 gipfelte.

Im juristischen Bereich stand das Versäumnis des brasilianischen Staates im Zusammenhang mit der 1995 von Brasilien ratifizierten Interamerikanischen Konvention zur Verhütung, Bestrafung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen – der “Convenção de Belém do Pará”.  So hat der brasilianische Staat die Pflicht, eine öffentliche Politik zur Verhütung, Bestrafung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen im Einklang mit internationalen und verfassungsmäßigen Parametern umzusetzen, was zu einem Bruch des perversen Kreislaufs der Gewalt führt, der, verharmlost und legitimiert, viele Leben innerhalb der brasilianischen Bevölkerung tötet. Diese Unterlassung führte zu der Verurteilung Brasiliens im Fall Maria da Penha.

Aus einer synthetischen Abfolge der Ereignisse der internationalen Rechenschaftspflicht des brasilianischen Staates geht hervor, dass der Fall erst am 20. August 1998 der Interamerikanischen Menschenrechtskommission vorgelegt wurde, wo die Agentur erstmals eine Petition wegen häuslicher Gewaltkriminalität (Fall 12.051) zugab. Brasilien erhielt die Beschwerde mit den Dokumenten, die der Petent am 19. Oktober desselben Jahres zusammengetragen hatte. Nach drei Mitteilungen zur Unterrichtung und Ausübung des Widersachers hat der brasilianische Staat am 19. Oktober 1998, 4. August 1999 und 7. August 2000 geschwiegen, weshalb Artikel 42 der Verordnung der Kommission angewandt wurde, d. h. die Tatsachen als wahr erzähle” (CORREA; CARNEIRO, 2010).

Es sei darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens eine Manifestation des brasilianischen Staates vorlag, die so ausgelegt wurde, als ob es keine gütliche Annahme einer gütlichen Lösung gäbe, wie dies in den Verordnungen der Kommission gefordert wird. Am 1. November 2000, mit der Fertigstellung und Übermittlung des Fallberichts, blieb der Staat erneut inert, ohne die Empfehlung der Kommission zu manifestieren oder zu erfüllen (OAS, 2001)

In einer beispiellosen Entscheidung verurteilte die Interamerikanische Kommission im Jahr 2001 den brasilianischen Staat wegen Fahrlässigkeit und Unterlassung in Bezug auf häusliche Gewalt und empfahl dem Staat unter anderem Maßnahmen gemäß Bericht 54/01, Fall 12.051, Maria da Penha Fernandes gegen Brasilien. 16.04.01, „den Reformprozess fortzusetzen und zu intensivieren, um mit staatlicher Toleranz und diskriminierender Behandlung in Bezug auf häusliche Gewalt gegen Frauen in Brasilien zu brechen“. Darüber hinaus hat die Interamerikanische Kommission laut Bericht 54/01 hinzugefügt

diese Toleranz durch die Organe des Staates ist in diesem Fall nicht ausschließlich, sondern systematisch. Es ist eine Toleranz des gesamten Systems, die nur die Wurzeln und psychologischen, sozialen und historischen Faktoren aufrechterhält und nährt, die Gewalt gegen Frauen aufrechterhalten und nähren (OAS, 2001).

Kurz nach der Entscheidung der Interamerikanischen Kommission im Oktober 2002 wurde Marco Antônio Viveiros schließlich verhaftet. Darüber hinaus begannen die Medien, Informationen über mehrere Fälle von Gewalt gegen Frauen in Brasilien zu übermitteln und Interviews mit Maria da Penha zu führen, was zum Bewusstsein des Problems beitrug und Frauen ermutigte, die häusliche Gewalt anzuprangern, die gegen sie verübt wurde. Es ist wichtig zu betonen, dass Brasilien, auch nur langsam, in seinem Rechtssystem einige rechtliche Änderungen herstellte, die Frauen mit Männern gleichsetzten.

Brasiliens neues Zivilgesetzbuch, das 2002 in Kraft trat, hob das alte Zivilgesetzbuch auf und gewährte Männern und Frauen in allen Bereichen die Gleichbehandlung. Das brasilianische Bürgerliche Gesetzbuch von 1916 behandelte Männer und Frauen ungleich. Beispielsweise definieren Codes die Ehe anders. Das Haus einer Frau war das gleiche wie das ihres Mannes. Ein Mann hatte zehn Tage Zeit, um eine Petition zu stellen, um seine Ehe für nichtig zu machen, wenn seine Frau zuvor entschärft wurde. Er war der “Boss” des Hauses und die Frau war seine Begleiterin. In diesem Sinne widerrief das neue Zivilgesetzbuch Ausdrücke wie “Kopf der ehelichen Gesellschaft”. Diese Initiativen zielten darauf ab, den in der brasilianischen Verfassung und den internationalen Menschenrechtsverträgen garantierten Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern (BRASIL, 2002).

In diesem Zusammenhang ist es heilsam, darauf hinzuweisen, dass brasilien bis 2006 in siebzehn Ländern Lateinamerikas keine spezifischen Rechtsvorschriften über Gewalt gegen Frauen hatte. Obwohl der brasilianische Staat 2001 erst am 7. August 2006 und im Rahmen des internationalen Haftungsverfahrens verurteilt wurde, billigte Brasilien als Folge seiner Verurteilung vor dem Internationalen Gerichtshof das Gesetz Nr. 11.340, das im Volksmund als “Maria da Penha Gesetz” bekannt ist.

5. ABSCHLIEßENDE ÜBERLEGUNGEN

Von der Schnittstelle zwischen häuslicher Gewalt gegen Maria da Penha Maia Fernandes und dem Institute of International Responsibility wurde überprüft, wie die Anwendung eines internationalen Instituts durch die Interamerikanische Menschenrechtskommission der Organisation Amerikanischer Staaten (IACHR-OAS) die Schaffung von Rechtsvorschriften beeinflusste, die die Rechte der Frauen im brasilianischen Staat gewährleisten. Die Verurteilung des brasilianischen Staates führte zu der Verantwortung des Staates, den Fall der Gewalt zu reparieren, der mit der Verhaftung von Maria da Penhas ehemaligem Partner geschah, sowie spezifische Gesetze zum Schutz der Rechte der Frauen zu schaffen, die mit den Änderungen im neuen Bürgerlichen Gesetzbuch und der Verkündung des Gesetzes Nr. 11,340/06, im Volksmund als “Maria da Penha Gesetz” bekannt, eintraten.

6. REFERENZEN

ALEXANDRINO, I. D. A. S. (2017). A responsabilidade internacional dos estados perante tribunais internacionais. Revista Eletrônica da Faculdade de Direito de Franca, 12(2), 103-132.

BARSTED, L. L. (2011). Lei Maria da Penha: uma experiência bem-sucedida de advocacy feminista. CAMPOS, Carmen Hein de (Org.ª). Lei Maria da Penha comentada em uma perspectiva jurídico-feminista. Rio de Janeiro: Lumen Juris, p. 13-39.

BOTELHO, M. C.; TABISZ, D. (2017). A responsabilidade internacional do estado e a violação dos direitos humanos trabalhistas. Corpo Editorial, 5(3), 141.

BOTELHO, T. (2005). Direitos humanos sob a ótica da responsabilidade internacional. Revista da Faculdade de Direito de Campos, Ano VI, (6).

BRASIL. (2002). Código Civil brasileiro. São Paulo: Saraiva.

BRASIL. (2006) Lei n.º 11.340/06. Disponível em: <http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/_ato2004-2006/2006/lei/l11340.htm>. Acesso em: 20.jun.2020.

CORREA, A. J.; CARNEIRO, S. R. O sistema de proteção dos direitos humanos e o caso maria da penha. Revista da Católica. V. 3, N. 5, jan./jul. 2010.

ONU. International Law Commission. (2001). Draft articles on responsibility of states for internationally wrongful acts.Yearbook of the International Law Commission, 2(2), 49.

OEA. (2001). Comissão Interamericana de Direitos Humanos. Relatório n.º 54/01, caso 12.051 (Maria da Penha Maia Fernandes x Brasil). Disponível em: <http://www.sbdp.org.br/arquivos/material/299_Relat%20n.pdf>. Acesso em: 20.jun.2020.

RAMOS, A. D. C. (2005). Responsabilidade internacional do Estado por violação de direitos humanos. Revista CeJ, 9(29), 53-63.

SANTOS, C. M.; IZUMINO, W. P. (2005) Violência contra as mulheres e violência de gênero: notas sobre estudos feministas no Brasil. Estudios interdisciplinarios de América Latina y el Caribe, v. 16, n. 1.

[1] Abschluss in Rechtswissenschaften (Estécio CEUT), Spezialisierung im öffentlichen Management mit Schwerpunkt auf Ausschreibungen (FAR); Fachwesen in Öffentlichem Recht (FAR, in Arbeit) und Master-Abschluss in Öffentlichem Recht (Universität Portucalense, in Arbeit).

Eingereicht: November, 2020.

Genehmigt: November 2020.

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Karen Vanderlei Macêdo

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