Definition des Immobilienbegriffs in der Lehre und im konstitutionellen Rechtssystem – brasilianische und internationale zivilrechtliche Haftung: Artikel 1.225, Punkt I des Gesetzes 10.406 vom 10. Januar 2002 zur Einführung des brasilianischen Zivilgesetzbuchs
Das Angebot dieses Schreibens zielt darauf ab, das Konzept der Immobilie zu definieren. Verfolgung eines allgemeinen evolutionären