Definition des Immobilienbegriffs in der Lehre und im konstitutionellen Rechtssystem – brasilianische und internationale zivilrechtliche Haftung: Artikel 1.225, Punkt I des Gesetzes 10.406 vom 10. Januar 2002 zur Einführung des brasilianischen Zivilgesetzbuchs
Das Angebot dieses Schreibens zielt darauf ab, das Konzept der Immobilie zu definieren. Verfolgung eines allgemeinen evolutionären
Immobilienbewertung und deren Ausarbeitung durch Makler für Erfahrungszwecke

Dieser Artikel befasste sich mit der Immobilienbewertung und deren Ausarbeitung durch Makler zu Fachzwecken