Die zivilrechtliche Haftung des Staates für Umweltschäden bei unterlassener Kontrolle
In einer ökologisch ausgewogenen Umwelt zu sein und zu leben ist unter anderem ein in der Bundesverfassung von 1988 verankertes
In einer ökologisch ausgewogenen Umwelt zu sein und zu leben ist unter anderem ein in der Bundesverfassung von 1988 verankertes