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Kompetenzverschiebung Vorfall – Von der Dogmatik zur Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs: Der Prozess im Dienste der Menschenrechte

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CONTEÚDO

ORIGINALER ARTIKEL

BARBOSA, André Luciano [1], MATSUSHITA, Thiago Lopes [2]

BARBOSA, André Luciano. MATSUSHITA, Thiago Lopes. Kompetenzverschiebung Vorfall – Von der Dogmatik zur Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs: Der Prozess im Dienste der Menschenrechte. Revista Científica Multidisciplinar Núcleo do Conhecimento. Jahrgang 06, Ed. 05, Vol. 05, S. 18-35. August 2021. ISSN: 2448-0959, Zugangslink: https://www.nucleodoconhecimento.com.br/gesetz/rechtsprechung

ZUSAMMENFASSUNG

Mehr als 15 Jahre sind seit der normativen Einführung des Kompetenzverschiebung Vorfall (IDC) im brasilianischen Rechtssystem durch die Annahme der vorgeschlagenen Verfassungsänderung (PEC) Nr. 45/04 vergangen. Dieser Artikel wird darstellen, was in diesem zeitlichen Interregnum mit dem Institut unter diesem geschehen ist, sowie darauf reagieren, was im prozeduralen und humanitären Aspekt verbessert werden kann, um seine Wirkungen zu erweitern. Die Gültigkeitsdauer des Instituts ermöglicht es nun, mit der notwendigen Klarheit die positiven und negativen Auswirkungen von IDC auf die praktische Realität der brasilianischen Justiz zu visualisieren. Dieser Artikel hat den Umfang, die IDC breit zu arbeiten, dh von ihren verfassungsmäßigen und konventionellen Grundlagen, über die nationale Doktrin, die sich besser um das Thema kümmert, und dann durch die aktualisierte Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (STJ). Die grundlegende Methodik, die in den Konstruktionen und Reflexionen dieses Artikels verwendet wird, ist die bibliographische und erklärende Methodik, mit umfangreichen Recherchen in Büchern im spezialisierten Rechtsgebiet, ohne die induktiven und deduktiven Methoden aufzugeben, basierend auf der Rechtsprechung der konkreten Fälle, die analysiert werden. Mit Objektivität und kritischer Analyse wird der Leser am Ende die wichtigsten und aktuellsten über die IDC in Brasilien aufnehmen, unbeschadet innovativer Vorschläge. In diesem Sinne werden wichtige Schlussfolgerungen gezogen, wie die Notwendigkeit, die legitimierten für ihren Zweck zu erweitern, sowie die Ausweitung ihrer Anwendung auf Zivilsachen und auch die Festlegung besserer Ziele für die Schlussfolgerungen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Ermittlungen.

Stichworte: Vorfall der Kompetenzverdrängung, Menschenrechte, Recht, Doktrin, Jurisprudenz.

1. EINLEITUNG

Die am 31. Dezember 2004 veröffentlichte Verfassungsänderung (EG) Nr. 45, die von den Medien im Volksmund als Änderung der “Justizreform” bezeichnet wird und in der Rechtsordnung den sogenannten Kompetenzverschiebung Vorfall (IDC) einleitete, enthielt in diesem Gefolge § 5 und Punkt V-A zu Art. 109 CF/88. Es ist wichtig anzumerken, dass die Föderalisierung von Menschenrechtsverletzungen bereits seit 1996 als Ziel des Nationalen Menschenrechtsprogramms vorgesehen war. (BRASIL, 1988)

Von Anfang an wird darauf hingewiesen, dass es direkte Verfassungswidrigkeitsklagen gibt, die auf die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Vorfalls der Verdrängung der Gerichtsbarkeit (ADI 3493/DF und ADI 3486/DF) abzielen, die beide im Jahr 2005 eingereicht wurden, und Schlussfolgerungen an den Berichterstatter Dias Toffoli, seit März 2017, mit einem Prozesstermin für den 06.08.21. Die Hauptargumente dieser Handlungen sind die Verletzung des Prinzips des natürlichen Richters, der Bruch des föderativen Paktes und die Verletzung eines ordentlichen Verfahrens. Die Forderungen haben eine entfernte Erfolgsaussicht, auch weil der STJ im ersten IDC (IDC Nr. 1 – Dorothy Stang) ausdrücklich feststellte: “Offensichtliche Unvereinbarkeit des IDC, geschaffen durch EG Nr. 45/04, mit jedem anderen Verfassungsprinzip oder mit dem geltenden Verfahrenssystem, das unter Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit zu lösen ist”. Es wird daher wahrgenommen, dass der Oberste Gerichtshof, auch wenn es der Oberste Gerichtshof ist, unter der Verfassungsmäßigkeit des Vorfalls versteht (STJ, 2005).

Diese Studie versucht zu untersuchen, was mit dem IDC seit seiner Einführung im brasilianischen Rechtssystem passiert ist, und objektiv darauf zu reagieren, was in seinem verfahrenstechnischen und humanitären Aspekt verbessert werden kann, um seine praktischen Auswirkungen zu erweitern.

Ich akzeptiere, dass es in diesen mehr als 15 Jahren IDC jetzt mit der notwendigen Reife möglich ist, über dieses relevante Verfahren Instrument im Dienste der Menschenrechte im Lichte seiner verfassungsmäßigen und konventionellen Grundlagen und der Rechtsprechung nachzudenken des zu diesem Thema produzierten STJ, der auch kritische und evolutionäre Überlegungen einbringt.

2. VERFASSUNGSRECHTLICH, KONVENTIONELL UND ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE BEURTEILUNG DES VORFALLS DER KOMPETENZVERDRÄNGUNG (IDC)

Das IDC wurde durch die EG Nr. 45/04 in §5 des Art. 109 der CF/88[3], dieses Gerät, das als konstitutionelle Wiege dient. Der Vorfall ist bekannt und wird vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt (Art. 109, § 5, vgl. 88) und sobald der Klage, die zu dem Vorfall geführt hat, stattgegeben ist, ist sie an die erste Instanz des Bundesgerichts zu bringen (Art. 109, V-A, CF/88[4]). Es ist Kunst. 1., einziger Absatz, der Resolution Nr. 6 vom 16.05.2005 des Obersten Gerichtshofs, dass die Zuständigkeit für die Beurteilung des Vorfalls die Dritte Sektion des STJ ist, die sich aus Ministern der 5. und 6. Klasse des Gerichtshofs zusammensetzt. Die einzige Person, die zu diesem Zweck legitimiert ist, ist der Generalstaatsanwalt der Justiz, was daher eine ausschließliche Legitimation darstellt. Es sollte auch betont werden, dass der Vorfall sowohl in der Ermittlungsphase als auch während des Prozesses zivil- oder strafrechtlicher Ursachen durchgeführt werden kann. (BRASIL, 1988; BRASIL, 2005)

Das konventionelle Fundament liegt in der Kunst. 28 der Amerikanischen  Menschenrechtskonvention (AMRK)[5], die von Brasilien durch das Dekret Nr. 678 vom 6. November 1992 aufgenommen wurde. Der Artikel bringt die sogenannte Bundesklausel in seine Ausbuchtung. Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit den Bundesstaaten, der Gemeinde und dem Bundesdistrikt aus der Föderativen Republik Brasilien zusammen. Die Union ist eine juristische Person des innerstaatlichen öffentlichen Rechts, vertritt aber auch die Föderative Republik Brasilien im Außenbereich. Die Bundesregierung vertritt den brasilianischen Bundesstaat in völkerrechtlichen Gesetzen, da diese Handlungen in der Verantwortung des Präsidenten der Republik liegen (Art. 21, I, CF/88). Die auf internationaler Ebene vereinbarten Verantwortlichkeiten, wie sie in der AMRK übernommen wurden, liegen letztlich in der Verantwortung der Föderativen Republik Brasilien, vertreten durch die Union, die von ihrem Präsidenten ausgeübt wird. (BRASILIEN, 1988)

Diesmal ist die Union zuständig, so sehr es in den Föderierten Staaten interne Zuständigkeitsverteilungen (horizontale, vertikale, materielle, legislative usw.) vor den internationalen Gremien gibt. In diesem Szenario weist die Föderalklausel darauf hin, dass die in den Verträgen übernommenen Verantwortlichkeiten von der Union (Föderative Republik Brasilien) und nicht von den anderen Komponenteneinheiten des Föderierten Staates verlangt werden, auch wenn sie für die Wahrung des im Vertrag vorgesehenen Rechts zuständig sind, da sie keine Völkerrechtspersönlichkeit besitzen.

Piovesan (2013, S. 395) diskutiert in seinem Buch “Direitos Humanos e o Direito Constitucional Internacional” die Verantwortung der Union in verbis:

Nach dem Völkerrecht liegt die Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen immer bei der Union, die internationale Rechtspersönlichkeit besitzt. Insoweit können die föderativen Grundsätze und die Gewaltenteilung nicht geltend gemacht werden, um die Haftung der Union für die Verletzung von Verpflichtungen auf internationaler Ebene zu beseitigen.

Hier findet eine entsprechende Gewichtung nach Kompetenz statt. Die meisten Fälle von Menschenrechtsverletzungen ereignen sich im Zuständigkeitsbereich des Bundesstaates, da die Zuständigkeit des Landesgerichts viel breiter ist, aber paradoxerweise ist die Union international verantwortlich. Daher besteht ein Paradox zwischen dem, der die meisten Nichteinhaltungen begeht (Staaten) und dem, der rechtlich verantwortlich ist (Bund).

An dieser Stelle lässt die Dogmatik der Sache keinen Raum für weitere rechtliche Auslegungen. Grundlage ist die verfassungsrechtliche Grundlage (Art. 109, V-A und §5, vgl.88), konventionell (Art. 28 AMRK), die Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofs und, falls begründet, die Verdrängung des Falles oder der Untersuchung an das Bundesgericht erster Instanz.

3. LEGITIMITÄT FÜR DEN ZWECK DES VORFALLS DER KOMPETENZVERDRÄNGUNG

Die Bundesverfassung weist ausdrücklich auf den Generalstaatsanwalt der Republik hin, der zum Zwecke des Falles der Verdrängung der Gerichtsbarkeit exklusiv legitimiert ist. Hier gibt es relevante Überlegungen, die eine tiefe Diskussion verdienen, da diese ausschließliche Legitimität Ursache und Wirkung zahlreicher praktischer Konsequenzen ist. Es ist nicht bekannt, dass der Generalstaatsanwalt der Republik der Leiter der Bundesanwaltschaft ist, die sich aus der Bundesanwaltschaft, arbeit, Militär und dem Bundesbezirk und den Territorien zusammensetzt (Art. 128, I und §1, CF/88), weshalb sie die politischen und rechtlichen Interessen dieser Klasse vertritt. Es kommt vor, dass die Einschränkung der Möglichkeit, dass der Vorfall ausschliesslich vom Generalstaatsanwalt eingereicht wird, darin besteht, die grundlegende Prämisse der Pluralität der Legitimität anzugreifen, die von der Bundesverfassung angenommen wird, einschließlich in großen Verfahrensvorschriften wie ADI (Direkte Verfassungswidrigkeitsklage), ADC (Feststellungsklage zur Verfassungsmäßigkeit), ADO (Direkte Verfassungswidrigkeitsklage durch Unterlassung) und ADPF (Vorwurf der Nichteinhaltung eines grundlegenden Gebots)[6] (BRASIL, 1988). Nicht aus irgendeinem anderen Grund, die Kunst hat es. 129 §1 CF/88, dass die legitimation der Staatsanwaltschaft für die in Art. 129 steht der Von Dritten in den gleichen Fällen nach Maßgabe der Verfassung und des Gesetzes nicht entgegen.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Schutz der Menschenrechte aufgabe aller von der Republik gebildeten Befugnisse und nicht nur der Staatsanwaltschaft der Union (MPU) ist. Der Chef der MPU bleibt oft in ständige politische Fragen involviert, die ihn dazu bringen, nicht die Energie aufzuwenden, die für eine so wichtige Aufgabe notwendig ist.

Die Staatsanwaltschaft (DPU), die die Interessen der gefährdeten Bevölkerung vertritt, und die Bundesanwaltschaft (AGU), die die Interessen der Bundesregierung vertritt, sollten selbstverständlich in diese Liste aufgenommen werden. Das Vorliegen der Legitimität der Ombudsstelle ergibt sich aus der Tatsache, dass sie die einzige ist, die ausdrücklich für die aus der Förderung der Menschenrechte abgeleitete konstituierende Befugnis (EG Nr. 80/14) zuständig ist (Art. 134, Caput, CF/88)[7]. Die Wichtigste Institution der Republik, die mit dem Schutz schutzbedürftiger Menschen und der Förderung der Menschenrechte beauftragt ist, ist nicht befugt, die IDC zu fördern. Es gibt keinen rechtlichen, ethischen oder moralischen Sinn, dies zu tun. Aus keinem anderen Grund zielt PEC 31/17[8] (BRASIL, 2017) sie zielt darauf ab, einen solchen Fehler zu korrigieren, indem sie dem Generalbundesanwalt die Möglichkeit der Behandlung des IDC legitimiert.

Offensichtlich sollten staatliche Stellen durch Symmetrie in den Zustand der Legitimation für den Zweck des Vorfalls erhoben werden. Der Grund ist sehr einfach. Nicht nur Fälle von nationalen Auswirkungen, die von den Massenmedien ausgewählt wurden, sollten von der Justiz mit kartesischer Präzision beantwortet werden, sondern auch, und nicht weniger wichtig, fälle regionaler oder lokaler Auswirkungen. In diesem Zusammenhang wird dafür plädiert, dass zumindest die General Public Defenders der Staaten, plus der Bundesdistrikt, die Generalstaatsanwälte der Justiz, die die Interessen der Staatsanwälte und der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft der Staaten vertreten, auf der Liste der legitimierten stehen sollten.

Es gibt mehrere Menschenrechtsverletzungen auf regionaler und lokaler Ebene, die von den staatlichen Behörden zurückgewiesen werden, was nicht konsistent sein kann, die Rechte von Frauen, älteren Menschen, Kindern, indigenen Völkern, unter anderem, werden von regionalen und lokalen Behörden häufig missachtet. Die Erhöhung der Zahl der Legitimierten würde eine stärkere Kontrolle der schweren Menschenrechtsverletzungen in Brasilien bewirken, da dies zu einer stärkeren rechtlichen Untersuchung dieser Verletzungen führen würde. Anstatt nur eines legitimen, hätte man ein größeres und wachsames quantitatives Gremium, was zu einem quantitativen Anstieg der IDCs führen würde. Aus dieser Perspektive wäre es von größter Bedeutung, dass für dieses Projekt auch organe der Zivilgesellschaft legitimiert würden, als gutes Beispiel wäre die brasilianische Bundes- und Landesrechtskammer. Der Vorfall hat eine wichtige Kontrollfunktion der Ermittlungs- und Justizbehörden, so dass die signifikante Zunahme legitimierter Behörden eine wichtige Reflexion über die Sackgassen auf regionaler und lokaler Ebene hervorrufen würde.

Mazzuoli (2015, S. 232) beschäftigt sich in seinem Buch “Curso de Direitos Humanos” mit dem doppelten Zweck der Föderalisierung schwerer Menschenrechtsverletzungen, in litteris:

a) eine Präventivmaßnahmen, um die staatliche Justiz dazu zu bewegen, die Einhaltung der Menschenrechtsverträge, denen Brasilien anliegt, wirksamer sicherzustellen und Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, Straflosigkeit auf die Gefahr der Verdrängung der Gerichtsbarkeit zu verhindern; und

b) eine repressive, um die mögliche Ineffektivität staatlicher Stellen im Umgang mit schwerwiegenden Fragen von Menschenrechtsverletzungen aufzuzeigen. Auf der anderen Seite verdoppelt die Föderalisierung die Verantwortung des Bundesgerichts für die Verfolgung und wirksame Bekämpfung der Straflosigkeit für solche Verletzungen der H-Rechte.

Es gibt keine objektive Sackgasse einer zuständigen staatlichen Stelle oder gar eines Vertreters der Zivilgesellschaft, die eine eklatante Verletzung der Menschenrechte auf regionaler und lokaler Ebene überprüft, sich an das STJ wendet, ursprüngliche Appelle und Forderungen (zB spezielle Ressource, HCs, MSs etc.) werden dem STJ ständig von staatlichen Stellen vorgeschlagen, ohne dass dies vor allem ein Hindernis für abgeleitetes oder ursprüngliches Handeln rechtfertigt.

Die Piovesan-Doktrin (2013, S. 399) offenbart in seinem Buch “Direitos Humanos e o Direito Constitucional Internacional” auch seine Unzufriedenheit mit der begrenzten Legitimität, die der Transkription angemessen ist:

Darüber hinaus hätte die Änderung andere für den Vorfall der Vertreibung legitimierte (wie den Rat zur Verteidigung der Rechte der menschlichen Person) vorsehen und sich nicht dafür entschieden, diese Legitimität ausschließlich auf den Generalstaatsanwalt der Republik zu konzentrieren. Es ist rigoros, den Zugang zu den Anträgen auf Vertreibung und anderen relevanten sozialen Akteuren zu demokratisieren.

Betonend, dass der einzige legitimierte im Verfassungstext zum Ausdruck gebrachte generalstaatsanwalt der Republik ist, der bisher rund 12 Vorfälle bearbeitet hat, geht nun zur Analyse von Aspekten der materiellen Kompetenz über.

4. IDC-MATERIALKOMPETENZ: WAS SIND DIE MENSCHENRECHTSVERTRÄGE, AN DIE SICH BRASILIEN GEHALTEN HAT?

Die materielle Kompetenz ist die Grundlage des materiellen Rechts, das den Zweck des IDC genehmigt. Mit anderen Worten, welche Rechte verletzt werden, würden die Verwaltung des IDC vor dem Obersten Gerichtshof autorisieren.

Die Gerichtsbarkeit wird traditionell als die Pflicht zur Macht angesehen, das Recht in einem bestimmten Gebiet zu sagen. So hat ein Richter des Staates São Paulo die Zuständigkeit in ganz Brasilien, aber natürlich nicht alle Fälle in Brasilien oder sogar São Paulo, was das Konzept der Zuständigkeit entstehen lässt. Die Zuständigkeit wiederum ist die Grenze, der Maß der Zuständigkeit im vorliegenden Fall. Das IDC zielt darauf ab, schwere Handlungen gegen die Menschenrechte zu föderalisieren, wobei festgestellt wird, dass es sich nicht nur um Verbrechen handelt, sondern auch im zivilen Bereich die Möglichkeit der Vertreibung besteht, um den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten, die in internationalen Verträgen vorgesehen sind, die Brasilien unterzeichnet hat und sich folglich verpflichtet hat, zu schützen, zu schützen, zu schützen und zu gewährleisten (PIOVESAN, 2013).

Das IDC lockert ausdrücklich das in Artikel 5 LIII CF/88[9] verankerte Prinzip des natürlichen Richters. Es sei darauf hingewiesen, dass mehrere in Brasilien geltende verfahrensrechtliche Institutionen wie Verbindung (Art. 55 CPC), Enthaltsamkeit (Art. 56 CPC), Entlastung (Art. 427 CPP), Funktionsvorbehalt (Zusammenfassung 704 STF) wirken sie unter anderem auch in diesem Sinne mit, indem sie Verfahrenslücken ausgleichen und der Rechtsordnung mehr Rationalität verleihen. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass der IDC nicht wesentlich die Rationalität des Verfahrenssystems (ökonomische und verfahrenstechnische Instrumentalität, Vermeidung der Produktion widersprüchlicher Entscheidungen etc.) da es darauf abzielt, eine wirksame gerichtliche Reaktion auf diejenigen zu erreichen, die schwere Verletzungen eines grundlegenden Menschenrechts erlitten haben.

Die Verfassungsbestimmung legt ausdrücklich fest, dass der IDC geschaffen werden kann, um Menschenrechtsverträge zu schützen, deren Vertragspartei Brasilien ist. Daher muss die Antwort lauten: Welche Menschenrechtsverträge hat Brasilien unterzeichnet? Nachfolgend finden Sie die Liste der Erklärungen und Verträge sowie derer, die Brasilien mit EG-Status ratifiziert hat (Art. 5, §3 CF/88), in verbis:

I- Von Brasilien genehmigte Menschenrechtserklärungen:

a) Globales System: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – 1948; Erklärung des Rechts auf Entwicklung – 1986; Erklärung und Aktionsprogramm von Wien -1993; und Die Erklärung von Peking – 1995.

b) Interamerikanisches Regionalsystem: Amerikanische Erklärung der Rechte und Pflichten des Menschen – 1948.

II- Von Brasilien ratifizierte Internationale Verträge zum Schutz der Menschenrechte:

a) Globales System: Gebote der Charta der Vereinten Nationen – 1945; Konvention gegen Völkermord – 1949; Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge – 1951; Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge – 1966; Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte – 1966; Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – 1966; Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung – 1968; Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau – 1984; Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unwirksame oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984; und Übereinkommen über die Rechte des Kindes – 1989

b) Interamerikanisches Regionalsystem: Amerikanische Menschenrechtskonvention – 1969; Interamerikanische Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Folter – 1985; und Interamerikanische Konvention zur Verhütung, Bestrafung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen – 1994

III – Von Brasilien aufgenommene Verträge mit Verfassungsänderungsstatus (Art. 5. §3 CF/88):

Internationales Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und sein Fakultativprotokoll – 2007; und Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für Blinde, Sehbehinderte oder andere Schwierigkeiten beim Zugang zu gedrucktem Text – 2013

Die einfache Auflistung der internationalen Menschenrechtsverträge, an die sich Brasilien gehalten hat, führt zu der zielführenden Schlussfolgerung, dass es für den Generalstaatsanwalt, den einzigen verfassungsrechtlich legitimierten, unmöglich ist, einen wirksamen Schutz und eine wirksame Kontrolle dessen durchzuführen, was im ganzen Land geschieht, von der Ermittlungsphase bis zur zufriedenstellenden in Bezug auf diese materiellen Rechte. Wie bereits erwähnt, würde die Erweiterung der Liste der Legitimierten eine größere Wahrscheinlichkeit mit sich bringen, dass die verletzten Menschenrechte tatsächlich durch das föderale Justizsystem geschützt, geschützt und garantiert werden.

Die Menge der materiellen Rechte, die durch die internationalen Menschenrechtsverträge garantiert werden, zu denen sich Brasilien verpflichtet hat (Recht: von Frauen, Kindern, Häftling usw.). sind weit davon entfernt, durch das brasilianische Rechtssystem konkret geschützt zu werden. Es ist wichtig, noch einmal zu betonen, dass die Verträge verschiedene Themen behandeln, nicht nur kriminelle, die einen echten Schutz der brasilianischen Institutionen erfordern.

Ramos’ Lehren (2014, S. 73), in seinem Buch “General Theory of Human Rights in the International Order”: “Das internationale Menschenrechtsrecht besteht aus den Rechten und Fähigkeiten, die die Würde des Menschen garantieren und von institutionalisierten internationalen Garantien profitieren”. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass internationale Verträge ihre Prinzipien und Normen einbringen, die die internationale Zusammenarbeit mit dem Umfang der Förderung der Menschenrechte und international anerkannter Grundfreiheiten regeln.

5. KONFLIKT ZWISCHEN BUNDESGERICHT UND LANDESJUSTIZ

Es ist nicht möglich, einige Überlegungen, wenn auch kurz, in diesem Artikel zu machen, der als Hauptumfang hat, um sich um die Feinheiten des IDC in seiner Vollständigkeit zu kümmern, die Kontroverse zwischen den Bundes- und Landesgerichten, während und nach der IDC-Tortur.

Die ADIs (3493 und 3486), die von der ANAMAGES (Landesverband der Staatsanwälte) bzw. der Verband der brasilianischen Richter – AMB und in letzterer auch zusammen mit ANAMAGES eingereicht wurden, bringen dieses Unbehagen unter den Richtern, das durch die Konstitutionalisierung des Vorfalls in Kraft gebracht wurde. Es gibt einen historischen “Kampf der Egos” zwischen den Bundes- und Landesgerichten in Brasilien, nicht nur in Bezug auf die verfahrensrechtliche und materielle Kompetenz, sondern auch auf Gehälter, Budgets, Struktur usw. Wäre die Staatsjustiz also unter bestimmten Umständen nicht in der Lage, eine wirksame Antwort auf die verletzten Menschenrechte zu geben? Warum sollte sich das IDC rechtfertigen? Anscheinend ist dies in mehr als einer Situation tatsächlich eingetreten.

Sobald die EG Nr. 45/04 verkündet wurde, gab es viele Debatten über die Unwirksamkeit des Staatsgerichtshofs bei der Lösung großer Menschenrechtskonflikte, die in den entlegensten Regionen Brasiliens stattfanden. Diese Studie zielt nicht darauf ab, politische oder institutionelle Fragen zu diskutieren, die zwischen diesen beiden Richtern in Brasilien bestehen. Es gibt eine historische Rivalität zwischen dem Staat und den Bundesgerichten in Bezug auf Gehälter, Zuständigkeit, finanzielle und administrative Autonomie usw. In der Dynamik der Tatsachen ist unbestritten, dass die Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs weitaus breiter ist als die des Bundesgerichtshofs.Damit verbunden ist unbestreitbar, dass die kleineren Gerichtsbezirke stark von lokalen Führern beeinflusst werden, seien sie politischer, sozialer oder wirtschaftlicher Art, die häufig die regelmäßige Untersuchung, Beurteilung und Befriedigung des eroberten Executive-Titels verhindert. Am Ende sieht man eine reale Situation der Ungerechtigkeit. Der IDC wurde genau deshalb gegründet, um zu versuchen, diese historische Dysfunktion zu minimieren, eklatante Ungerechtigkeiten zu reduzieren, Gründe, die sich mit den funktionalen, moralischen, persönlichen und organisatorischen Interessen einer bestimmten Unternehmensklasse überschneiden.

Aus einem pragmatischen Ansatz betrachtet die Piovesan-Doktrin (2013, S. 397), in ihrem Menschenrechts- und Verfassungsrecht, das Thema:

Durch die Föderalisierung von Menschenrechtsverletzungen wird ein System des gesunden institutionellen Wettbewerbs geschaffen, um die Straflosigkeit zu bekämpfen. Auf der einen Seite fördert die Föderalisierung das entschlossene Handeln des Staates auf die Gefahr der Verdrängung von Kompetenzen. Das heißt, wenn lokale Institutionen fehlerhaft, ineffektiv oder zum Schutz der Menschenrechte unterlassen sind, wird es möglich sein, föderale Organe in Anspruch zu nehmen. Auf der anderen Seite erhöht die Föderalisierung die Verantwortung der Bundesbehörden, die Straflosigkeit für schwere Menschenrechtsverletzungen wirksam zu bekämpfen. Die Auswirkungen werden die Stärkung der lokalen und föderalen Institutionen sein. […] Die Hauptverantwortung für die Menschenrechte liegt beim Staat, während die subsidiäre Verantwortung bei der Union liegt.

Die Vision ist nicht so optimistisch, besonders die Art und Weise, wie das Institut entworfen wurde und seine Praxis mehr als 15 Jahre nach der Amtszeit ist sowieso die Aufzeichnung der besten Lehre und die gemeinsame und erneuerte Hoffnung auf bessere Tage.

Angesichts des Problems ist es nun die Untersuchung der relevanten Verfahrensfragen.

6. IDC-VERFAHRENSPROBLEME

An dieser Stelle werden verfahrenstechnische Details des IDC behandelt, die bemerkenswert sind. Die folgenden Überlegungen sind das Ergebnis der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs. Diese Recherchen durch die im STJ eingereichten IDCs fanden Anträge auf vorzeitige Vormundschaft (oder einstweilige Verfügung) für die sofortige Verdrängung der Gerichtsbarkeit (IDC Nr. 5 / PE). Der Antrag auf Vorwegnahme der Auswirkungen der Vormundschaft ist nach Ansicht möglich, erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür, in dem IDC erwähnt wurde der Antrag nicht angenommen.

Wie bereits erwähnt, ist die Dritte Sektion des STJ, die sich aus Ministern der 5. und 6. Klasse des Gerichtshofs zusammensetzt, zuständig für die Beurteilung des Vorfalls (Art. 1. Einziger Absatz der Resolution Nr. 6 vom 16.05.2005 des STJ). Insgesamt nehmen zehn Minister an der Abstimmung teil, und der Präsident stimmt nur bei Stimmengleichheit ab. Es besteht die Möglichkeit einer mündlichen Unterstützung für fünfzehn Minuten, nachdem die Berichterstatterschaft die Abstimmung in absteigender Reihenfolge des Dienstalters beginnt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit von Ansichten, die die Verhandlung aussetzen, da die Frist für die Rückgabe von 60 Tagen ist, von der Verfügbarkeit der Akte, die auf Antrag an das Kollegium um weitere 30 Tage verlängert werden kann (BRASIL, 2005). Die Fristen werden während der Ferien oder der Pause des Gerichts ausgesetzt (Art. 162 und 163 der Geschäftsordnung des STJ).

Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass der STJ die Figur des “amicus curiae” (Freund des Gerichts oder Hilfs des Gerichts) in dem Vorfall zugelassen hat, was eine größere Demokratisierung des Verfahrens des Instituts bedeutet und die Möglichkeit der Anhörung von Natürlichen oder juristischen Personen bietet, die zu einer besseren Lösung der Kontroverse beitragen können (IDC Nr. 9, 24, unter anderem). Nur eine Kuriosität, in IDC Nr. 24, die sich mit dem Fall Marielle Franco und Anderson Gomes befasst, gab der Berichterstatter Familienmitgliedern fristlos und beschuldigt, sich zu dem Antrag auf Vorfall zu äußern.

Schließlich sollte berichtet werden, dass der Generalstaatsanwalt nicht an seine anfängliche Manifestation in dem Vorfall gebunden ist. Obwohl sie das IDC als exklusiv legitimiert vorgeschlagen hat, wenn es im Laufe des Vorfalls versteht, dass es sich um die Überprüfung seiner Positionierung handelt, exararando Meinung in die entgegengesetzte Richtung, wie es in IDC Nr. 3 aufgetreten ist, wird es keine verfahrenstechnische Inkongruenz oder technische Autophagie geben. Die Aussage in einer Stellungnahme für oder im Wege des Widerrufs durch die PGR bindet nicht die gerichtliche Entscheidung der zuständigen Stelle, und es ist nicht von mangelndem Interesse zu sprechen, die die Propositura ersetzt, da die Forderung objektiver Natur ist.

Die Errungenschaft hat ein regelmäßiges Verfahren vor den Klassen des STJ, nachdem der Einspruch gegen Deklarationsembargos (EDcl) (IDC Nr. 5 / PE – EDcl 2014 /0101401-7) nach dem Prozess zugelassen wurde. Es gibt keine Neuigkeiten über die Zulässigkeit anderer Rechtsmittel, mit dem einzigen Grund für die Möglichkeit einer Regimentsverletzung (AgRg) der monokratischen Entscheidungen des Berichterstatters (IDC Nr. 5/PE – AgRg 2014/010140-7) und außerordentlicher Verachtung für den Obersten Gerichtshof.

O Art. 2. der Resolution 6 vom 16.02.2005 stellt der STJ ausdrücklich fest, dass die Zahlung von Kosten in IDC-Fällen überbucht ist, bis das Gericht über das Thema berät. Es gibt keine Nachrichten über irgendwelche Überlegungen bezüglich der Kosten, was zu dem möglichen Schluss führt, dass es in diesem Titel keinen Rückstoß gibt, nicht zuletzt, weil die Nachfrage von der PGR verwaltet wird, die von den Kosten befreit ist (Art. 4, III, des Gesetzes Nr. 9,289/96). Es gibt auch keine Notwendigkeit für eine Vollmacht. Die Sackgasse der Kosten und vollmacht würde mit der Erweiterung der Liste der Legitimierten einen weiteren Höhepunkt annehmen, was bisher nicht geschehen ist. (BRASIL, 1996)

Es gibt keine Regel, die den betreffenden Vorfall speziell regelt, weshalb eine systematische Interpretation der Verfahrensinstitute, die das IDC ernähren können, sehr wichtig ist.

Nachfolgend nun die Sachvorfälle, die nach den von der Rechtsprechung des STJ entwickelten Anforderungen funktionieren.

7. ANALYSE VON FÄLLEN VON IDC UND ZULÄSSIGKEITSANFORDERUNGEN DER RECHTSPRECHUNG

Ramos (2014, S. 34) bringt in seinem Buch “Teoria Geral dos Direitos Humanos na Ordem Internacional” auf den Weg: “In der Notwendigkeit, eine prägnante Definition anzunehmen, verstehe ich für die Menschenrechte ein Minimum an Rechten, die notwendig sind, um ein Leben des Menschen auf der Grundlage von Freiheit, Gleichheit und Würde zu gewährleisten”.

Vor Beginn der Untersuchung der Fälle wird es als wichtig erachtet, die Hauptargumente der STJ-Rechtsprechung bezüglich der Beurteilung der IDCs zu analysieren, um so ein besseres Verständnis der Angelegenheit zu ermöglichen.

Außergewöhnlichkeit, Notwendigkeit, Unanwendbarkeit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Hinblick auf die Anforderung, die folgenden Bedingungen für ihre Genehmigung zu erfüllen: (1) das Vorliegen einer schweren Verletzung der Menschenrechte; (2) das Risiko der internationalen Rechenschaftspflicht, das sich aus der Nichteinhaltung der in internationalen Verträgen übernommenen rechtlichen Verpflichtungen ergibt; und (3) die Unfähigkeit der lokalen Behörden und Behörden, wirksame Antworten zu geben. Alle Anforderungen müssen kumulativ vorliegen. Es kann vor dem Prozess (IDC Nr. 5), wie in der Ausnahmephase, das heißt, es ist möglich nach dem endgültigen Transit (IDC Nr. 10) oder sogar in der Rekursphase, und kann die Zuständigkeit der Sonderjustiz beispielsweise von der Militärjustiz an das gemeinsame Bundesgericht (IDC Nr. 14) entziehen.

Ein weiteres wiederkehrendes Argument bei den abgelehnten Vorfällen ist die Möglichkeit der Zusammenarbeit in der Verfahrensanweisung zwischen den Föderalen Entitäten und der Union, dh die Möglichkeit, dass das Landesgericht gegebenenfalls technische und/oder operative Unterstützung von der Bundespolizei anseht, wobei die Bestimmungen des Art. 3, VIII, des Gesetzes Nr. 12.850/2013. Dieses letzte Argument zielt darauf ab, einen echten Finalisten des demokratischen Kooperativismus zu perfektionieren, sehr interessant und sicherlich erfolgreich, aber das ist in der Praxis schwer zu erreichen, nicht nur angesichts bürokratischer Hindernisse, sondern auch angesichts des moralischen Widerstands (Unternehmen) unter denen, die an dieser gegenseitigen “Hilfe” beteiligt sind.

Die Rechtsprechung vertieft auch interessante Unterscheidungen zu den Anforderungen, so dass sich Unfähigkeit oder Ineffektivität von Ineffizienz unterscheidet. Die Unfähigkeit oder Unwirksamkeit würde mit der vollständigen Unterlassung (die sich aus Trägheit, Unterlassung, Fahrlässigkeit, mangelndem politischen Willen, persönlichen und/oder materiellen Bedingungen usw. ergibt – eine Beispielliste gemäß Punkt 2 von IDC 5/PE) in Bezug auf rechtliche Rechenschaftspflichten zusammenhängen, während Ineffizienz in das Fehlen von Ermittlungsergebnissen übersetzt wird, die im rechtlichen Bereich zu Einer Reihe von Ermittlungsergebnissen führen können. In diesem Sinne ist die Transkription der Punkte 6 und 7 von IDC 3/GO opportun:

6. Unfähigkeit oder Ineffektivität der lokalen Behörden und Behörden darf nicht mit Ineffizienz verwechselt werden. Während Unfähigkeit oder Ineffektivität aus völliger Unwissenheit bei der Ausübung staatlicher Aktivitäten resultiert, die auf die Rechenschaftspflicht der Täter der aufgezeigten Verbrechen abzielen, stellt Ineffizienz das Fehlen nützlicher Ergebnisse dar und kann trotz der ergriffenen Maßnahmen rechtliche Konsequenzen haben. 7. Obwohl klar ist, dass die Ineffizienz der Für die Untersuchung, Verfolgung und Begehung von Verbrechen gegen die Menschenrechte zuständigen Stellen eine ernste Situation ist und innerhalb der Nationalräte und Strafvollzugsorgane das Ergreifen von Maßnahmen auslösen muss, die für ihre Lösung geeignet sind, ist sie nicht im Wesentlichen die treibende Kraft für die Notwendigkeit, die Zuständigkeit zu verlagern. Im Gegenteil, es ist die Unwirksamkeit des Staates, die sich in der völligen Unfähigkeit offenbart, sich zu bewegen und damit die strukturierende Rolle seiner eigenen organisatorischen Existenz zu erfüllen, der auslösende Faktor der Föderalisierung.

In diesen mehr als 15 Jahren wurden 13 IDCs vom STJ bis Februar 2021 bewertet, um jeden von ihnen zu analysieren, was für diese Studie wichtig ist, wobei bereits betont wurde, dass alle Notizen aus dem STJ entnommen wurden:

a) IDC 1: IDC 1/DF befasst sich mit dem Tod der amerikanischen Missionarin Dorothy Stang am 2.12.2005, Menschenrechtsbeauftragte in Bezug auf Agrarkonflikte am Ort, die sich im Inneren von Pará ereigneten. Der STJ verstand das Fehlen der rechtlichen und phreatischen Annahmen für die Verdrängung. Das zentrale Thema des IDC ist die Gewalt aufgrund von Landstreitigkeiten (Agrar) in Brasilien.

b) IDC 2: IDC 2/DF befasst sich mit dem Fall des am 24.01.2009 ermordeten Rechtsanwalts und Ratsherrn von Pernambuco, Manoel Bezerra de Mattos Neto sowie hinweisender Whistleblower und Zeugen des Falles, die auf die Aktionen von Vernichtungsgruppen an der Grenze zu den Bundesstaaten Paraíba und Pernambuco hingewiesen haben (Prozesstermin: 27.10.2010). Der STJ verstand die rechtlichen und phreatischen Annahmen für die Verdrängung. Das zentrale Thema von IDC ist die Gewalt von Vernichtungsgruppen.

c) IDC 3: IDC 3/GO befasst sich mit Folter und Tötungsdelikten, die von Polizeibehörden im Bundesstaat Goiás durchgeführt werden. Der Oberste Gerichtshof verstand die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Verdrängung eines Teils des laufenden Strafverfahrens und wies den Antrag damit teilweise zurück (Prozesstermin: 12.10.14). Das zentrale Thema des IDC ist Polizeigewalt und die Langsamkeit der Justiz.

d) IDC 4: Die IDC 4/PE wurde von Sandro Ricardo da Cunha Moraes, Minister des Rechnungshofs von Pernambuco, geleitet, weil die Handlung des örtlichen Rechnungshofs, die in seiner Pensionierung aufgrund einer dauerhaften Behinderung gipfelte, die “Geheimhaltung der Justiz” für die Zwecke seines Ruhestands verletzte und seine Familie und ihn in der Gesellschaft, in der sie leben, gefährdete. Es wurde die Weiterverfolgung des IDC verweigert, da der Postulant illegitim war, eine natürliche Person, die nicht von der Qualität des Generalstaatsanwalts der Republik durchdrungen war. Monokatisch beurteilt von Minister Rogério Schietti Cruz am 20. Mai 2014.

e) IDC 5: IDC 5/PE befasst sich mit dem Tod des Staatsanwalts Thiago Faria Soares, der auf wahrscheinliche Maßnahmen von Vernichtungsgruppen zurückgeht, die im Inneren des Staates Pernambuco (Region bekannt als “Triângulo da Pistolagem”) tätig sind. Der STJ verstand die rechtlichen und politischen Annahmen für die Vertreibung (Datum der Entscheidung: 14/11/2014). Das zentrale Thema von IDC ist die Gewalt von Vernichtungsgruppen.

f) IDC 9: IDC 9/SP befasst sich mit dem Massaker im Parque Bristol (Südzone von SP) oder “verdammter Mai (or crimes in May)”, das im Mai 2006 in São Paulo zum Tod von mehr als 500 Menschen führte, geht immer noch ohne Urteil. Instituto Conectas wurde als “amicus curiae” zugelassen.

g) IDC 10: Das IDC 10/DF befasst sich mit dem Massaker von Cabula, einem Polizeieinsatz in Salvador/BA, bei dem 12 Menschen zwischen 15 und 28 Jahren getötet und 6 verletzt wurden, im Feb./2015 (Prozess Datum 28.11.2018). Der STJ war der Ansicht, dass die rechtlichen und tatsächlichen Annahmen für die Vertreibung fehlten. Das zentrale Thema des IDC ist die Polizeigewalt und die Voreingenommenheit der lokalen Behörden.

h) IDC 11: In diesem IDC wurde die Parteilichkeit des TJ des Staates Ceará und des Sondergerichts für häusliche und familiäre Gewalt behauptet. Aktive Illegitimität wurde anerkannt, da sie nicht von der PGR eingereicht wurde, gab der STJ den namen verbleibenden nur noch versandten (H. de P. F.)

i) IDC 14: IDC 14/DF befasst sich mit dem Streik von Militärpolizisten des Staates Espírito Santo, da die staatlichen Behörden nicht parteiisch sind, um die Untersuchung durchzuführen und Verantwortlichkeiten zu unterstellen. Der STJ verstand die rechtlichen und politischen Annahmen für die Vertreibung (Prozesstermin: 08.08.18). Das zentrale Thema von IDC ist Polizeigewalt und die Unparteilichkeit der lokalen Behörden.

j) IDC 15: IDC 15/CE kümmert sich um Todesfälle durch Vernichtungsgruppen in Ceará, an denen staatliche Behörden teilgenommen hätten, steht noch aus. Zentrales Thema sind die Aktionen von Vernichtungsgruppen und staatliche Gewalt.

k) IDC 21: Der IDC 21/RJ führt über die Massaker, die in Favela Nova Brasília im Bundesstaat Rio de Janeiro stattfanden, in Episoden von Todesfällen und staatlicher Gewalt bei Polizeieinsätzen zwischen 1994 und 1995. Zentrales Thema ist der Gewaltstaat -besitzt.

l) IDC 22: IDC 22/RO befasst sich mit Tötungen und Folterungen von Menschen, die mit Bauernverbänden in den Jahren 2009, 2011, 2012 und 2016 in Verbindung stehen, bezieht sich auf schwere Verbrechen, die von Agenten der öffentlichen Sicherheit in Rondônia vermutet werden, ist noch anhängig. Das zentrale Thema Gerechtigkeit und staatliche Gewalt.

m) IDC 24: IDC 24/DF befasst sich mit dem beliebten Mordfall von Marielle Franco, Stadträtin von Rio de Janeiro, und Anderson Gomes, seinem Fahrer, am 14. März 2018. Der STJ verstand, dass die rechtlichen und politischen Annahmen für die Vertreibung (Prozesstermin: 27.05.20) fehlten. Das zentrale Thema der IDC sind die Milizen in Rio de Janeiro.

Fehleinschätzungen in den IDCs 6, 7, 8, 12, 13, 16, 17, 18, 19, 20 und 23 sowie geheime Fälle von Justiz verhindern an dieser Stelle weitere Details. Wie auch immer, nach umfangreichen Recherchen war es immer noch möglich, einen Hinweis auf ein IDC zu finden, das aufgrund der Geheimhaltung der Justiz nicht nummeriert ist und darauf abzielt, Verletzungen der Rechte von Jugendlichen in einer sozialpädagogischen Einheit im Bundesstaat Espírito Santo zu untersuchen.

Diese Informationen wurden bis Februar 2021 aktualisiert.

Themen, die dem humanistischen Thema gewidmet waren, waren in den Vorfällen nie präsent, wie z.B. Themen im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen, Frauen usw. Natürlich waren dies Opfer der Fakten, die zu den Vorfällen führten, und es gibt ein Übergewicht bei Mordfällen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass in mehreren Fällen die Einrichtung des IDC selbst die Ermittlungen angekurbelt hat, was die Häufigkeit der Langsamkeit und Parteilichkeit der für die Untersuchung zuständigen Behörden und der Justiz selbst zeigt.

8. ENDGÜLTIGE ÜBERLEGUNGEN

Zu Beginn dieser Studie wurde berichtet, dass eine breite Analyse dessen, was mit dem IDC von seiner Einbeziehung in die nationale Ordnung, im verfahrenstechnischen und materiellen und praktischen Aspekt verifiziert wurde, sowie durch die aufgezeigten Methoden zu antworten, was im Verfahrensinstitut verbessert werden könnte, um seine humanitären Auswirkungen zu erweitern. Angesichts all dessen können wir die Prekarität der Dogmatik der IDC im Verfassungsrechtsbereich sehen, die dringend eine Gesetzesreform (PEC oder Bundesgesetz) ist, um die Liste der Legitimierten zu erweitern, so dass der Schutz der Menschenrechte in Brasilien in Richtung eines größeren Schutzes geht.

Der in der Verfassungsbestimmung enthaltene Ausdruck “in jedem Stadium der Untersuchung oder des Verfahrens” muss teleologisch, systematisch und evolutionär so ausgelegt werden, dass der Vorfall im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens (z. B. zivilrechtliche Ermittlungen) und nicht nur im strafrechtlichen Bereich zulässig ist, wie dies in der Praxis nachgewiesen wurde, wie es die Möglichkeit war, den gesamten akademischen Text zu studieren. aber auch im zivilen Bereich.

Der Zweck dieses Artikels besteht darin, technische, praktische und kritische Reflexionen über das IDC zu liefern, von dem angenommen wird, dass es erreicht wurde. Die verfahrenstechnischen Feinheiten der IDCs in der Rechtsprechung des STJ wurden detailliert untersucht und brachten die neuesten Entscheidungen zu diesem Thema. Alle eingereichten IDCs wurden untersucht, untersucht und analysiert, mit relevanten Informationen für Menschenrechtsaktivisten im Verfahrensbereich. In den IDCs gibt es umfangreiche Inhalte des materiellen Rechts (internationale Verträge).

Die Rechtsprechung gibt eine frühe Vormundschaft zu, amicus curiae, die den Vorfall von den Kosten befreit. Das IDC geht als Hauptannahmen davon aus: i) das Vorliegen einer schweren Verletzung der Menschenrechte; ii) das Risiko einer internationalen Rechenschaftspflicht, das sich aus der Nichteinhaltung der in internationalen Verträgen eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen ergibt; und iii) die Unfähigkeit der lokalen Behörden und Behörden, wirksame Antworten zu geben. Das IDC kann zu jeder Zeit des Kurses behandelt werden, sei es in der Ermittlungsphase, zivil- oder strafrechtlich, entweder im rekursalen Bereich oder sogar nach dem endgültigen Transit.

VERWEISE

BRASIL. Proposta de Emenda à Constituição n° 31, de 2017. Disponível em: <https://www25.senado.leg.br/web/atividade/materias/-/materia/130919>. Acesso em: 31/01/21.

BRASIL. Constituição da República Federativa do Brasil de 1988. Disponível em: <http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/constituicao/constituicao.htm>. Acesso em: 20/01/21.

FILHO, V. B. Federalização das violações de direitos humanos. Brasília a. 44 n. 175 jul./set. 2007. Disponível em: <https://www12.senado.leg.br/ril/edicoes/44/175/ril_v44_n175_p67.pdf>. Acesso em: 20/02/21.

MALATO, L. E. F. R. Federalização da competência nos crimes contra direitos humanos. Pontifícia Universidade Católica de São Paulo, São Paulo, 2007. Disponível em: <https://sapientia.pucsp.br/handle/handle/7530>. Acesso em: 20/12/21.

MAZZUOLI, V. de O. Curso de Direitos Humanos. 2ª edição. São Paulo: Editora Método, 2015.

PIOVESAN, F. Direitos Humanos e Direito Constitucional Internacional. 12ª edição. São Paulo: Editora Saraiva, 2013.

RAMOS, A. de C. Teoria Geral dos Direitos Humanos na Ordem Internacional. 4ª edição. Rio de Janeiro: Editora Renovar, 2014.

SUPERIOR TRIBUNAL DE JUSTIÇA. STJ. Jurisprudência do STJ. Disponível em: <https://scon.stj.jus.br/SCON/>. Acesso em: 05/02/21.

SUPREMO TRIBUNAL FEDERAL. STF. Ação Direta De Inconstitucionalidade 3493. 2015a. Disponível em: <http://portal.stf.jus.br/processos/detalhe.asp?incidente=2294413>. Acesso em: 05/02/21.

SUPREMO TRIBUNAL FEDERAL. STF. Ação Direta De Inconstitucionalidade 3486. 2015b. Disponível em: <http://portal.stf.jus.br/processos/detalhe.asp?incidente=2293221>. Acesso em: 05/02/21.

ANHANG – REFERENZ-FUßNOTE

3. Kunst. 109. Die Bundesrichter sind für die Verfolgung und Verfolgung zuständig: § 5 – Im Falle einer schweren Verletzung der Menschenrechte kann der Generalstaatsanwalt der Republik, um die Einhaltung der Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsverträgen, denen Brasilien an ist, zu gewährleisten, vor dem Obersten Gerichtshof in jeder Phase der Untersuchung oder des Prozesses erheben, Vorfall der Verlagerung der Zuständigkeit auf das Bundesgericht. (Enthalten in der Verfassungsänderung Nr. 45 von 2004)

4. Kunst. 109. Bundesrichter sind zuständig für die Verfolgung und Verfolgung: V-A die in Absatz 5 dieses Artikels genannten Menschenrechtsfälle;

5. Artikel 28. Bundesklausel: 1. Im Falle eines als Bundesstaat konstituierten Staates hält die nationale Regierung des genanntenStaats alle Bestimmungen dieses Übereinkommens in Bezug auf Angelegenheiten, in denen sie die Gesetzgebungs- und Justizkompetenz ausübt, ein. 2.In Bezug auf Bestimmungen, die sich auf Angelegenheiten beziehen, die der Zuständigkeit der Teileinheiten des Verbandes entsprechen, ergreift die nationale Regierung unverzüglich die entsprechenden Maßnahmen im Einklang mit ihrer Verfassung und ihren Gesetzen, damit die zuständigen Behörden dieser Einrichtungen die geeigneten Bestimmungen zur Einhaltung dieses Übereinkommens erlassen können.

6. Kunst. 103. Sie können die direkte Klage der Verfassungswidrigkeit und die Feststellung der Verfassungsmäßigkeit vorschlagen: (Entwurf der Verfassungsänderung Nr. 45, 2004) I – der Präsident der Republik; II – das Präsidium des Bundessenats; III – das Präsidium der Abgeordnetenkammer; IV das Präsidium der gesetzgebenden Versammlung oder die gesetzgebende Kammer des Bundesdistrikts; (Entwurf durch Verfassungsänderung Nr. 45 von 2004); V der Gouverneur des Staates oder des Bundesdistrikts; (Entwurf durch Verfassungsänderung Nr. 45 von 2004); VI – der Generalstaatsanwalt der Republik; VII – der Bundesrat der brasilianischen Anwaltskammer; VIII – politische Partei mit Vertretung im Nationalkongress; IX – Gewerkschaftsbund oder Klasseneinheit landesweit. E: Art. 2. und Art. 12a des Gesetzes Nr. 9,868/99 und Art. 2, I, des Gesetzes Nr. 9,882/99.

7. Kunst. 134. Das Büro des öffentlichen Verteidigers ist eine ständige Institution, die für die richterliche Funktion des Staates unerlässlich ist und sie als Ausdruck und Instrument des demokratischen Regimes grundsätzlich die rechtliche Orientierung, die Förderung der Menschenrechte und die verteidigung der individuellen und kollektiven Rechte in allen Graden, gerichtlich und außergerichtlich, der individuellen und kollektiven Rechte in integraler und freier Weise den Bedürftigen in Form des LXXIV-Gegenstands anvertraut. 5. dieser Bundesverfassung. (Wortlaut der Verfassungsänderung Nr. 80, 2014)

8. Menü: Gibt den Künsten neues Schreiben. 103 und 109, über die Legitimität des Generalanwalts des Bundes für die unmittelbare Klage der Verfassungswidrigkeit, die Feststellung der Verfassungsmäßigkeit und den Vorfall der Verlagerung der Zuständigkeit an das Bundesgericht zu verfügen.

9. Kunst. 5. LIII – niemand darf nur von der zuständigen Behörde verfolgt oder verurteilt werden;

[1] Master in Rechtswissenschaften bei PUC-SP, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei PUC-SP, Fachanwalt für Privatrecht bei São Paulo Magistratsschule, Bachelor in Rechtswissenschaften bei PUC-SP.

[2] Promotion in Rechtswissenschaften. Berater.

Eingereicht: Juli 2021.

Genehmigt: August 2021.

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André Luciano Barbosa

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